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Beschwerde beim EuGHMR wegen "Beleidigung"
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Gepostet von: Pater_Lingen ®

10/02/2006, 18:44:48

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An den Kanzler des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR), Europarat, F - 67075
STRASBOURG CEDEX, France

vorab per Fax: +33 (0)3 88 41 27 30

(Beschwerdeformular und Anlagen per Post) Hiermit lege ich Beschwerde ein gegen die OMF-"brd"
("Bundesrepublik Deutschland")

wegen Verletzung des Artikels 7 ("Keine Strafe ohne Gesetz") der KONVENTION ZUM SCHUTZE DER
MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN IN DER FASSUNG DES PROTOKOLLS Nr. 11

Sachverhalt: Die OMF-"brd" führt seit Jahrzehnten "Prozesse" gegen Unschuldige wegen eines "§ 185
StGB", der lautet: "Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Der so gen. "Ehrenschutz" dient dabei als Täterschutz.

Derlei "Prozesse" sind nicht nur schwerste Verbrechen gegen den Art. 7 EMRK, sondern auch gegen die
OMF-eigenen Erklärungen § 1 StGB sowie Art. 103,2 "Grundgesetz": "Eine Tat kann nur bestraft werden,
wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."

Die OMF-"brd" benutzt diese Nullnummer "§ 185 StGB" auch für ihren Völkermord gegen die katholische
Kirche.

Was die "gesetzliche Bestimmtheit" der "Beleidigung" (§ 185 StGB) betrifft, hier einige Analysen:

1. Jurawiki - Beleidigung: »Das Gesetz definiert den Begriff "Beleidigung" nicht näher« (s.
http://www.kirchenlehre.com/beleid02.htm).

2. Prof. Dr. Hans Jürgen Heringer über "§ 185 StGB": »Was eine Beleidigung ist, sagt der Paragraph
nicht. Könnte die Linguistik da weiterhelfen? Vielleicht untersuchen, wie das Verb "beleidigen"
verwendet wird? Das wollen Juristen im Allgemeinen lieber nicht. Diese Art von Empirie geht gegen
das System« (s. http://www.kirchenlehre.com/manni_04.htm).

3. Hinweis von Claus Plantiko: »Daß die Strafbestimmungen zur Beleidigung gegen das
Bestimmtheitsgebot des Art. 103(2) GG verstoßen, räumte selbst das Bundesverfassungsgericht ein, s.
E 93, 266, 292; 71, 108, 114ff., meint aber, der Begriff der Beleidigung habe durch >100jährige und
im Wesentlichen einhellige Rechtsprechung einen hinreichend klaren Inhalt erlangt, der den Gerichten
ausreichende Vorgaben für die Anwendung an die Hand gibt und den Normadressaten deutlich macht, wann
sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben« (s.
http://www.kirchenlehre.com/beleid01.htm).

Damit meint das "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" also allen Ernstes, der Bürger müsse sich eben
damit abfinden, dass es zwar keine gesetzliche Bestimmtheit von "Beleidigung" gibt, er deshalb also
gar nicht bestraft werden kann, dass er aber trotzdem "bestraft" wird. Statt eines Gesetzestextes
müsse der Bürger dann die Gerichtsurteile zu "Beleidigungs"-"Prozessen" aus über hundert Jahren
aufmerksam studieren! Dass diese vollkommen wertlos sind, wird dabei vom
"Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" ebenfalls offen zugegeben, weil es sich dabei ja ausdrücklich NICHT
um eine einhellige Rechtsprechung, sondern um eine "IM WESENTLICHEN [???] einhellige Rechtsprechung"
handelt. Also selbst wer sämtliche Urteile genauestens kennt, kann damit keinerlei Rechtssicherheit
gewinnen, ob er denn etwas "Strafbares" getan hat oder nicht, also es besteht restlose,
uneinschätzbare "richterliche" Willkür.

Dazu zwei Anmerkungen: 1. Was das Ausmaß der "Beleidigungs"-"Strafverfahren" betrifft, hier ganz
konkrete Zahlen:

»Nicht nach dem Gesetz, wohl aber nach der grundgesetzwidrigen Meinung der Rechtsprechung, steht der
Begriff der "Ehre" in einem grundlegenden Zusammenhang mit dem Begriff der "Beleidigung" des § 185
des Strafgesetzbuches. Dass dort das Wort "Ehre" nicht einmal vorkommt und der Inhalt der Straftat
"Beleidigung" nicht gesetzesbestimmt ist, stört die Staatsanwälte und die Richter nicht. Man bedient
sich einfach willkürlicher Tatvorwürfe. Trotz solch haarsträubender Zustände, nennt die
"Polizeiliche Kriminalstatistik" im Jahre 2003 sage und schreibe 145.041 Tatverdächtige in Sachen
"Beleidigung" und für das Jahr 2004 gar 174.455 "erfasste Fälle". Andere Quellen melden für das Jahr
2003 164.848 Strafanzeigen« (s. http://www.kirchenlehre.com/beleid01.htm)

Das bedeutet: Bevor ein Bürger den Mund aufmachen darf, muss er (geschätzt) erst einmal aus mehr als
hundert Jahren jeweils mehr als hunderttausend "erfasste Fälle" studieren, also alle Bürger müssen
vor einer irgendeiner Äußerung weit über zehn Millionen Fälle mitsamt ihrer jeweiligen "IM
WESENTLICHEN [???] einhelligen Rechtsprechung" analysiert haben, weil erst dies ihnen - angeblich -
"deutlich macht, wann sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben." "Deutlich
gemacht" wird damit allerdings in Wahrheit überhaupt gar nichts - außer eben der totalitären Willkür
der "Richter". Ganz konkret: Jemand wird öffentlich im Internet als "A****loch" (zensiert von PRHL)
tituliert. Dann weiß er immerhin, dass dies keine Beleidigung ist, denn so lautet das entsprechende
"Urteil" beim Landgericht Köln, Az.: 28 T 8/01 (s. http://www.kirchenlehre.com/beleid01.htm). Die
Verurteilung des Fußballers Stefan Effenberg zu 100.000 Euro Strafe wegen angeblichen Gebrauchs
selbiger Vokabel (s. http://www.kirchenlehre.com/moebius2.htm) gewährleistet dabei, dass die
"Rechtsprechung" eben nicht "einhellig" ist und der Bürger somit unmöglich wissen KANN, was ihn vor
"Gericht" erwartet. Zugegeben, die beiden A****löcher sind nicht wirklich zu vergleichen: Im ersten
Fall ging es um einen öffentlichen Internet-Beitrag, wofür es nicht nur unzählige Zeugen gibt,
sondern eben auch den für jeden nachprüfbaren Eintrag selbst. Im Fall Effenberg ging es um eine
bloße, unbewiesene Behauptung eines "Polizisten", wofür es nicht nur keine Zeugen gibt, sondern der
Aussage des einen "Polizisten" die Aussagen von Effenberg und seiner Lebensgefährtin
gegenüberstanden, wo man also schon gem. "In dubio pro reo" ohnehin niemals Klage hätte erheben
können. Was nun die Glaubwürdigkeit von "brd"-"Polizisten" betrifft, sei an den Artikel über
"uniformierte Kriminelle" erinnert in "Jungle World": "Der Kollege hilft. Immer wieder begehen
Berliner Polizisten Straftaten im Dienst. Belangt werden sie dafür fast nie" (s.
http://www.kirchenlehre.com/tod_0003.htm). Ach ja: Weil Effenbergs Lebensgefährtin nicht die
Behauptung des "Polizisten" gestützt hat, wurde gegen sie ein Strafverfahren wegen "uneidlicher
Falschaussage" eröffnet...

S. ferner meine Test-Strafanzeigen wegen "verblendeter Idiot"
(http://www.kirchenlehre.com/heise.htm) sowie "Volltrottel"
(http://www.kirchenlehre.com/idgr0006.htm) und "Nazi" (http://www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm).

Übrigens besteht demzufolge auch gar keine "Gewaltentrennung" in der OMF, denn die "Richter"
übernehmen damit nicht nur die "Rechtsprechung", sondern auch die "Gesetzgebung". Aber an die ganze
"Demokratie"-Farce glaubt sowieso niemand mehr ernsthaft; die OMF ist war sowieso nie als
"Demokratie" geplant, sondern ist nur der Vernichtungsplan gegen das deutsche Volk.



Trotz allem hat die OMF-"brd" beim "Amtsgericht Bonn" ein "Strafverfahren" gegen mich wegen
"Beleidigung" angezettelt. Zu den Tätern gehören die fanatischen Völkermörder Manfred Wucherpfennig
(manni-penni), Kurt Pillmann (Jecken-Kurt) und Detlev Bayer (Fettleff). Diese drei Völkermörder
wollen mich mit diesem Schauprozess zum Verbrecher abstempeln, um ihre eigenen Verbrechen zu
verschleiern. Eindeutig bewiesene und unstrittige Tatsache ist, dass die OMF-"brd" Völkermord begeht
gegen die katholische Kirche, was u.a. durch Vernichtung katholischer Kleriker wie mich durchgeführt
wird; diesbzgl. ist ein Verfahren bei EuGHMR anhängig (ECHR-LGer1.1R (37843/05); s.
http://www.kirchenlehre.com/eu_klag3.htm). Für die genauen Einzelheiten über manni-penni und seine
Kollaborateure s. die KzM-Dokumentation http://www.kirchenlehre.com/manni_01.htm,
http://www.kirchenlehre.com/manni_02.htm, http://www.kirchenlehre.com/manni_03.htm,
http://www.kirchenlehre.com/manni_04.htm.



Nun hat diesbzgl. mit "unfechtbarer" ex-silentio-Erklärung (Versäumnisurteil) vom 01.10.2006 das
"Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" endgültig "entschieden", dass die OMF-"brd" den Völkermord gegen
die katholische Kirche ungestört fortsetzen will und darf und deshalb auch der Schauprozess wegen
"Beleidigung" "rechtmäßig" ist. Somit sind sämtliche "Instanzen" der OMF-"brd" vollkommen ausgeschöpft.

Um dem möglichen Einwand zu begegnen, ich sollte mir wenigstens spaßeshalber das Affentheater beim
"Amtsgericht Bonn" anschauen, verweise ich zunächst besonders auf die zahlreichen gravierenden
Hindernisse wie das privilegium fori, die Nichtstaatlichkeit der OMF-"brd", die Freiheit der Kirche
und die Unbestimmtheit von "Beleidigung". Ferner dulde ich nicht, dass dieses Völkermörderpack mich
öffentlich mit der laikalen Anpöbelei beleidigt; um wenigstens ein kleines Zeichen zu setzen, habe
ich übrigens zwischenzeitlich laikal adressierte Briefe zurückgeschickt an die "Justiz"-Absender.
Zudem habe ich mir mal so einen Affenzirkus der OMF-"brd" angeschaut und musste feststellen, dass
die "Justiz" sich schlimmster Lügen bediente, um meine "Verurteilung" durchzudrücken. Eine
entsprechende Studie zum "Amtsgericht Hannover" blieb von allen Seiten unwidersprochen, wobei ich
wohlgemerkt die dortigen "Justiz"-Bonzen ebenfalls - ungestraft! - als "Völkermörder" bezeichne (s.
http://www.kirchenlehre.com/hanni.htm).



Außerdem sind gegen die Völkermörder manni-penni, Jecken-Kurt und Fettleff Straf- und
Entmündigungsverfahren anhängig. Über den Geisteszustand der Bonner "Justiz"-Bonzen gibt eine
Meldung des Bonner General-Anzeigers Auskunft:

»Bereits zum zweiten Mal hielt Rechtsanwältin Judith Marschner, besser bekannt als unsere Bonna
Judith I., mitsamt ihrem Prinzen Klaus III. und dem Hofstaat Einzug im Bonner Landgericht [...] Die
neue Tiefgarage war am Donnerstag Festsaal, Disko oder was immer die Justiz-Jecken daraus machten.
Wie schon beim ersten offiziellen Antrittsbesuch im hohen Haus der Justiz wurde das Prinzenpaar von
Landgerichtspräsident Kurt Pillmann willkommen geheißen - in gereimtem Kölsch. Das närrische
juristische Fußvolk applaudierte - auch als die Bonna anschließend Gunst und Orden verteilte:
Staatsanwalt Jochen Weingarten, im Alltag zuständig für Mord und Totschlag, habe ihr kürzlich
gestanden, noch nie einen Orden erhalten zu haben, verriet die Bonna. Das wolle sie hiermit ändern.
[...] Präsident Pillmann hatte beim vergangenen Mal schon seinen Orden bekommen - und wurde diesmal
nur dafür gerügt, dass er ihn nicht trug. Amtsgerichtsdirektor Detlev Bayer, der seinen Orden brav
umgehängt hatte, konnte sich hingegen über ein Lob als korrekter Jeck freuen.« (s.
http://www.kirchenlehre.com/manni_03.htm).

Bereits restlos dem Gespött preisgegeben und endgültig als für jedes Richteramt absolut unfähig
erwiesen hat sich das Bonner Völkermörderpack mit dem Psychiatrisierungs-Versuch, womit diese
"Jecken" und "Narren" obendrein auch noch gnadenlos gescheitert sind - wenngleich die damit
bezweckte Verleumdung gegen mich zugegebenermaßen reiche Früchte getragen hat, s. z.B. den o.g.
"Volltrottel". Wer mag, kann die Psycho-Einzelheiten in den drei Fallstudien
http://www.kirchenlehre.com/leygraf.pdf, http://www.kirchenlehre.com/kivi.pdf und
http://www.kirchenlehre.com/heller.pdf im Internet nachlesen; in letztgenannter Fallstudie ist die
Erklärung des "Landgericht Essen" zu meinem Geisteszustand zitiert: "Der Kläger ist gemäß § 51 Abs.
1 ZPO prozessfähig. Nach dem Eindruck, den sich die Kammer in der mündlichen Verhandlung vom Kläger
gemacht hat, bestehen keine Zweifel an dessen Geschäftsfähigkeit. Der Kläger mag seine religiösen
Überzeugungen ausdrucks-stark vertreten, aber für einen die freie Willensbestimmung ausschließenden
Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit gemäß § 104 Nr. 2 BGB bestehen keine
Anhaltspunkte." Dennoch haben die Bonner Jecken und Narren bis heute für ihre Psycho-Nummer weder
eine Begründung noch eine Entschuldigung vorgelegt, allerdings immerhin eine Rechnung von knapp 500
Euro, die ich bezahlen soll - was ich obendrein bekanntlich gar nicht kann, weil mich die
Völkermordrepublik schon längst zielsicher in die Überschuldung "gepfändet" hat. Ergänzend sei auf
den Stunt der Völkermordtruppe "Justiz" Heilbronn / Stuttgart hingewiesen, demzufolge sich die
"Justiz" noch nicht einmal an ihre hauseigene "Strafprozessordnung" zu halten braucht und hält (s.
http://www.kirchenlehre.com/p_041216.htm).

Besonders ist zu beachten, dass die gesamte OMF-"brd" eine totalitäres Irrenhaus ist, bewiesen z.B.
auch anhand der Zuständigkeitskapriolen von "Bundestag" und "Landtagen" bzgl. der
"Beleidigungs"-"Gesetzgebung" (s. http://www.kirchenlehre.com/pet_bel.htm).

Da der "Beleidigung"-Schauprozess am 19.10.2006 stattfinden soll, wäre die Unterlassung eines
sofortigen Eingreifen des EuGHMR unentschuldbar: Er muss sofort erklären, dass alle "Prozesse" wegen
"Beleidigung" rechtswidrig und derlei "Verurteilungen" absolut null und nichtig sind. Hilfreich ist
dabei auch die KSZE:

»The memorandum of the Commission on Security and Cooperation in Europe volume 35 No 12 of May 24,
2002 contains the following statement

Criminal defamation and "insult" laws are often defended as necessary to prevent alleged abuses of
freedom of expression. They are not, however, consistent with OSCE norms and their use constitutes
an infringement on the fundamental right to free speech. - Strafgesetze gegen Beleidigung und
Diffamerung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit
gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß
gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung.«

Bei unterlassener Hilfeleistung ist der EuGHMR mitschuldig an dem Verbrechen der Verfolgung
Unschuldiger, weil er damit die Missachtung seines eigenen Grundsatzes "Keine Strafe ohne Gesetz"
propagiert und unterstützt und damit am Völkermord gegen die katholische Kirche mitwirkt.


Pater Rolf Hermann Lingen






Modified by Redaktion at Tue, Dec 19, 2006, 15:12:22

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"Beleidigung": "objektive Eignung der Außerung" unerheblich!
Re: Beschwerde beim EuGHMR wegen "Beleidigung" -- Pater_Lingen Antwort schreiben Zum Beginn des Threads Forum
Gepostet von: Pater_Lingen ®

10/24/2006, 17:21:22

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5. Strafsenat, Urteil vom 29. November 1955 g. M., 5 StR 322/55, I. Landgericht Braunschweig:

"Im Unterschied zu § 186 StGB kommt es für die Anwendung des § 185 StGB
also nicht auf die objektive Eignung der Außerung an, sondern auf den
erkennbaren Sinn, den der Täter seiner Außerung beilegt."

Also wurde schon vor über 50 Jahren hochoffiziell jede Objektivität ausgeschlossen!

Das gesamte "Urteil" ist noch von weiteren groben Falschaussagen durchdrungen. Z.B. ist es - im Gegensatz zur absurden Behauptung im "Urteil" - durchaus eine üble Nachrede, einen Katholiken als Protestanten zu bezeichnen, aber hier soll nicht vom Subjektivismus-Fetischismus bei "Beleidigungs"-Prozessen abgelenkt werden.

Volltext hier:
http://www.lexikon-der-rechtsgebiete.com/Gerichtsurteile/78028.html






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Re: "Beleidigung": "objektive Eignung der Außerung" unerheblich!
Re: "Beleidigung": "objektive Eignung der Außerung" unerheblich! -- Pater_Lingen Antwort schreiben Zum Beginn des Threads Forum
Gepostet von: Pater_Lingen ®

12/06/2006, 21:21:13

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Heutiges (06.12.2006) Fax an "CDU"; "CSU"; "BVerfG" etc. pp.:

Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05) und (40449/06) [Bei Antwort angeben!]
In der Dienstaufsicht und dem Straf- und Entmündigungsverfahren gegen das "BVerfG" wird hiermit auf das ungültige Fehlurteil 1 BvR 49/00 vom 24.5.2006 hingewiesen; dieses zeugt im allergünstigsten Falle nur von Schizophrenie im Endstadium bei den "Richtern". Hier nur einige wenige Highlights:
1. "Das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gilt allerdings nicht schrankenlos. Vielmehr findet es seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Hierzu zählt namentlich der hier angewandte § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 <290 ff.>)." - Zu 1.) Der "§ 185 StGB" ist längst restlos und endgültig als reines Terrorinstrument amoklaufender Sadisten und beständig sprudelnde Quelle von Justizverbrechen enttarnt; wegen seiner restlosen Unbestimmtheit besaß er niemals Gesetzeskraft, cf. die eindeutigen Analysen anerkannter Rechtswissenschaftler sowie die derzeit beim EuGHMR anhängigen Verfahren. Bereits wegen seiner fundamentalen Grenzenlosigkeit kann er logischerweise niemals Schranke sein.
2. "Die Bestrafung ist nicht darauf gestützt worden, dass die Beschwerdeführer mit drastischen Worten öffentliche Kritik an Abtreibungen geübt haben. Das bleibt ihnen unbenommen. Die Verurteilung beruht vielmehr auf dem Umstand, dass sie die von ihnen gewählten Formulierungen nicht als allgemeine Kritik vorgebracht, sondern speziell gegen Dr. F. gerichtet haben. Die Gerichte haben die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts in dieser direkten Bezugnahme gesehen. Das ist verfassungsrechtlich ebenso wenig zu beanstanden wie die Annahme der Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung." - Zu 2.) Wenn eine Handlung verurteilt wird, dann ist sie damit bereits bei jedem verurteilt, der sie begeht. Wenn Mord verurteilt wird, dann ist damit jeder Mörder verurteilt. Wenn Abtreibung verurteilt wird, dann ist damit jeder verurteilt wird, der eine Abtreibung vornimmt resp. vornehmen lässt. Ist also die "Argumentation" des "BVerfG" schon insofern Schwachsinn zur Potenz, kommt der geballte "BVerfG"-Irrsinn vollends zum Ausdruck dadurch, dass nun konkrete Personen (i.e. die Lebensschützer) vom "Gericht" "verurteilt" werden: DAS ist nämlich wirklich eine "Beeinträchtigung"!
3. "Verfassungsrechtlich nicht tragfähig begründet ist es jedoch, wenn das Oberlandesgericht die von den Beklagten verwendete Formulierung "Kinder-Mord im Mutterschoß" als zulässiges Werturteil über die Tätigkeit des Beschwerdeführers angesehen hat." - Zu 3.) Abtreibung IST "Kinder-Mord im Mutterschoß" - das ist kein Werturteil, sondern eine einfache, jedem denkenden Menschen sofort einleuchtende und unabstreitbare Tatsache. Diese Äußerung bedarf keiner Erlaubnis, und erst recht kann niemand diese Feststellung verbieten, geschweige denn bestrafen!
4. "Verfassungsrechtlich nicht tragfähig ist auch die Verneinung des Anspruchs auf Unterlassung des gegen den Beschwerdeführer gerichteten Vergleichs zwischen nationalsozialistischem Holocaust und dem ihm angelasteten "Babycaust"." -  Zu 4.) In der Tat lassen sich Abtreibung und "Holocaust" nicht nur nicht auf eine Stufe stellen: Jeder denkende Mensch weiß (und das wird auf der babycaust-Seite ja auch zugegeben), dass die Abtreibungen in der brd die Judenverfolgung unter Hitler in mehrfacher Hinsicht bei weitem an Grausamkeit übertreffen und in den Schatten stellen. Zum "Holocaust":Die Juden galten als Menschen; viele konnten der Verfolgung entgehen (Auswanderung etc.); sehr viele überlebten das KZ, wenngleich viele der "Augenzeugen" mittlerweile als Lügner entlarvt sind. Zum Kindermord: die Kinder gelten nicht als Menschen; definitiv kein Kind kann vorher auswandern o.ä.; praktisch kein Kind kann überleben; der Kindermord ist im Vorgang weitaus bestialischer als die Hinrichtung der Juden, und mittlerweile übertreffen die Kindermord-Opferzahlen allein im kleinen brd-Gebiet um ein Vielfaches die gesamten Opferzahlen der Juden im gesamten Wirkungsgebiet Hitlers. Ferner: Der Kindermord trifft immer und ausschließlich solche, die frei sind von persönlicher Schuld; er ist nicht unabänderliche Vergangenheit, sondern veränderbare Gegenwart; er ist nicht Schuld von Vorfahren, sondern (je nachdem) Schuld von jedem, der sie billigt.
Die brd hat hiermit somit also wieder einmal ihr verbrecherisches Treiben der Marke "Ehrenschutz ist Täterschutz" fortgesetzt; was dabei an Pseudo-"Begründungen" abgeliefert wurde, ist zutiefst menschenverachtend und vernunftbeleidigend. Auf Art. 20,4 GG , § 32 StGB und § 227 BGB wird hiermit Bezug genommen.






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Christliche Kultur bei der "CDU"
Re: Re: "Beleidigung": "objektive Eignung der Außerung" unerheblich! -- Pater_Lingen Antwort schreiben Zum Beginn des Threads Forum
Gepostet von: Pater_Lingen ®

01/05/2007, 15:31:31

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Uwe Becker (CDU) ist "stv. Mitglied" im "Kulturausschuss" der Stadt Duisburg

http://www.stadt-duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/kp0050.php?__kpenr=5924&grnr=0&__cpename=Becker%2C+Uwe


Insofern war es auch ganz natürlich und
notwendig, dass so einer wie Uwe Becker als Kultur-Ausschießer über die Situation der Kirche ("Sedisvakantismus") informiert wird. Hier die Stellungnahme Beckers zu den Informationen:

"Passen Sie mal auf, Sie hirnverbrannter Teufelsanbeter,

lassen Sie mich mit Ihrer Scheiße in Ruhe, die Sie mir regelmäßig immer wieder in mein
E-Mail-Postfach kotzen!!!"

Gegen Becker wurde seitens seines Opfers Strafanzeige wegen Beleidigung und Verleumdung erstattet.
Jetzt mal sehen, wie eifrig die "Justiz" beim Schutz der Ehre von Katholiken ist.






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"Beleidigung" von Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB - Strafanzeige
Re: Christliche Kultur bei der "CDU" -- Pater_Lingen Antwort schreiben Zum Beginn des Threads Forum
Gepostet von: Pater_Lingen ®

01/21/2007, 17:07:43

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Nachfolgender Text ging heute per Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen, sowie an den RBB.

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Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05) und (40449/06) [Bei Antwort angeben!]
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen "Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB, vertreten durch seine Intendantin Dagmar Reim", Berlin; Tatbestand: Volksverhetzung.
Auf der Weltnetzseite rbb-online.de gibt es einen Text "Beleidigung" ("zibb vom 11.12.2006"). Daraus einige Zitate:
1. »Dabei ist bereits das „Vogel zeigen" eine Beleidigung nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches. Hier wird definiert, was die Verletzung der Ehre eines Menschen durch ein Werturteil bedeutet. Die Ehre ist dabei „der Anspruch eines Individuums, entsprechend seines moralischen, intellektuellen und sozialen Wertes behandelt zu werden."«
In Wahrheit wird im "§ 185 StGB" überhaupt nichts definiert, somit ist der gesamte Paragraph nichtig (nulla poena sine lege); ergo sind "Verurteilungen" wegen "Beleidigung" immer äußerst schwere Justizverbrechen gem.
StGB § 1; GG Art. 20 III, GG Art. 103; EMRK Art. 7. Ferner: Der Begriff "Ehre" kommt im 185 gar nicht vor, m.a.W. die Lüge, dass "Beleidigung" "definiert" ist, wird durch eine weitere Lüge verschlimmert, i.e. durch einen Verweis auf den - im 185 inexistenten - Begriff "Ehre". Und als ob es mit diesem Lügenkonglomerat noch nicht genug wäre, tischt der RBB ein Zitat auf, eingeleitet mit "Die Ehre ist dabei". Wollte man diese Definition ansetzen, wäre es n.b. ohnehin schon völlig unmöglich, die Ehre von OMF-"brd"-"Richtern" zu verletzen, denn deren "moralischen, intellektuellen und sozialen Wert" kann man verbal nicht mehr unterbieten. Aber von wem stammt das Zitat überhaupt? Eine Quellenangabe fehlt, und Suchmaschinenabfragen bei a) Google, b) Yahoo, c) MSN und d) Alltheweb nach »"der Anspruch eines Individuums" "entsprechend seines moralischen, intellektuellen und sozialen Wertes"« führten einzig und allein zum RBB-Artikel! Der RBB als Gesetzgeber!?
N.B.: Es stimmt allerdings, dass es Ehre gibt, s. http://www.kirchenlehre.com/ehre.htm.
2. »Einen Polizisten zu beleidigen, ist unangebracht und kann sehr teuer werden. Schon das Duzen eines Beamten kostet im Zweifelsfall Hunderte von Euros kosten. Der Beamte in Uniform repräsentiert den Staat, darum wird bei einer Beleidigung ihm gegenüber der Staat gleich mit beleidigt. [...] Strafzettel verteilende Polizeibeamte machen auch nur Ihren Job. Also, kontrollieren Sie Ihren Ärger und stecken Sie einen Strafzettel mit Beherrschung weg, er kommt ja nicht von ungefähr und ist viel billger, als jedes „Du" gegebüber einem Polizisten.«
Der RBB nennt wiederum keine Quelle für seine Verhetzung: "Der Beamte in Uniform repräsentiert den Staat, darum wird bei einer Beleidigung ihm gegenüber der Staat gleich mit beleidigt." Das einzige, was man dazu vorbringen kann, ist GG Art. 3: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Das mit dem "Duzen" ist ebenfalls notorisch gelogen, s. die Sache Dieter Bohlen, die nun wahrlich durch die Presse ging, z.B. beim "Spiegel", 08.02.2006: "Gerichtsbeschluss : Dieter Bohlen darf Polizisten duzen." Dies ist lediglich eine "Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt" - so die "Urteilsbegründung". Aber selbst wenn der RBB diesen Fall Bohlen tatsächlich "übersehen" haben sollte (unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich), spricht er sich dennoch selbst sein Urteil, indem er selbst vom "Zweifelsfall" spricht. Das ist ja das wunderbare an dem OMF-"brd"-Lieblingsjoker "Beleidigung": Man *KANN* gar nicht wissen, ob man etwas "Strafbares" getan hat, sondern "erfährt" es erst im "Nachhinein", ob man eine "Straftat begangen" hat, nämlich wenn sich der "Richter" - "grundgesetzwidrig" - als Gesetzgeber aufspielt, und, unter vollkommener - verbotener und strafbarer! - Missachtung von StGB § 1; GG Art. 20 III, GG Art. 103; EMRK Art. 7, etwas als "Beleidigung" "definiert". Also im vollen Bewusstsein, dass es eben nicht nur überhaupt keine gesetzliche Bestimmtheit, sondern nur eine radikal widersprüchliche und somit rettungslos chaotische "Rechtsprechung" zu dem Thema gibt, hetzt der RBB gegen die "Beleidigungs"-Opfer der OMF-"brd". Also trotz all dieser Tatsachen - und v.a. im Bewusstsein, Falschaussagen zu verbreiten! - stachelt der RBB zum Haß gegen Teile der Bevölkerung auf etc. pp., strafbar gem. StGB § 130.
Für das weitere verweise ich auf die ähnlich gelagerten bereits anhängigen Verfahren, s. KzM-Texte schultz.htm und velden.htm. Auf Art. 20,4 GG , § 32 StGB und § 227 BGB wird hiermit Bezug genommen.

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Modified by Pater_Lingen at Sun, Jan 21, 2007, 17:08:28

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Die Beleidigung im Justizwesen, Juristen dürfen (ihre Opfer) Beleidigen und verleugnen
Re: "Beleidigung" von Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB - Strafanzeige -- Pater_Lingen Antwort schreiben Zum Beginn des Threads Forum
Gepostet von: Lorenz_Franz ®

09/28/2008, 20:50:25

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Staatsanwaltschaft Hannover, Staatsanwalt Klages (1151 Js 54960/08 gemaess Schreiben vom 04.07.2008) mit Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft Hannover

Die Staatsanwaltschaft Hannover stellt fest, dass eine Person, die bestimmte Vorgaenge in der Justiz kritisiert mit bestimmten Worten beleidigt werden darf. Die Staatsanwaltschaft haelt diese Worte fuer Beleidigend. Es ist aber so, dass Menschen, die bestimmte Vorgaenge in der Justiz kritisieren gemaess §193 StGB beleidigt werden duerfen, weil es sich dabei um berechtigte Interessen von Juristen und Opportunisten am Justizsystem handelt.
Desweiteren duerfen Menschen, die bestimmte justizielle Vorgaenge wahrheitsgemaess veroeffentlichen oder die Opfer solcher Taten insbesondere von Juristen verleugnet werden indem man diese Veroeffentlichungen zB. als "Quark", "Hetze" oder "totalen Unfug" bezeichnet.

Aufgrund dessen fragte ich noch einmal bei Staatsanwalt Klages genau nach:

Bevor ich das veroeffentliche moechte ich noch einmal genau nachfragen.
Weil ich also zB. kritisiere, dass in Deutschland Menschen unschuldig im Gefaengnis sitzen, dass in der USA unschuldige Menschen hingerichtet werden, dass Richter in Deutschland am Gericht Protokolle faelschen duerfen, dass man hier Menschen menschenrechtswidrigerweise bestraft, weil diese sich bei Anwaltszwang haben von einem Anwalt vertreten lassen, dass in Deutschland Menschen von Richtern in den Tod getrieben werden, dass hier in Gerichtsverfahren Richter Menschen mit knallrotem Kopf sofort verurteilen, dass in Deutschland nur Menschen Rechte geltend machen duerfen (gemaess Richter Helmkamp vom LG Bielefeld), die vernuenftig denken, dass Richter selbst dann nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn es mehr als 10 Gruende gibt wovon einer allein ausreicht, den Richter abzulehnen, bis zurueck zur Nazizeit wo die Justiz die Richter, „die den Dolch unter der Robe trugen“ nach dem Krieg hoch belohnt hat waehrend man deren Opfer teilweise gar nicht entschaedigt hat bis zur richterlichen Anordnung der Judenvergasung und die Vergasung anderer Menschen usw. usw. usw.
Weil ich das kritisiere darf ich aufgrund berechtigter Interessen von anderen Menschen entsprechend beschimpft werden? Dass heisst, dass gemaess der Staatsanwaltschaft gegen solche Menschen, die sich fuer Menschenrechte und Grundrechte einsetzen im Gegensatz zu manchen Richtern, die sich mit Amtseid entsprechend verpflichtet haben und dafuer bezahlt werden und das Recht nach Herzenslust beugen, berechtigterweise vorgegangen werden muss? (Zum Glueck hat man wenigstens das leugnen des Holocaust unter Strafe gestellt).

Das das so vollkommen korrekt und richtig ist wurde von Staatsanwalt Klages und der Generalstaatsanwaltschaft Hannover dann noch einmal festgestellt.
Wer also opportunistisch alle Rechtsbeugungen, Rechtswidrigkeiten und Grundrechtswidrigkeiten des Systems deckt und unterstuetzt ist im Ansehen der Person zu belohnen.
Wer es kritisiert ist im Ansehen der Person zu verfolgen.
Demgemaess besteht in der Justiz kein Interesse daran Recht zu sprechen, sondern Unrecht und Rechtsbeugung zu decken und das trotz geschworenem Amtseid.

Nun trug es sich zu, dass eine dieser Personen, die gegen Justizgeschaedigte oder Kritiker solcher juristischen Taetigkeiten entsprechend vorgeht bestimmte Richter woertlich als Huehner bezeichnete.
Menschen und Juristen, die gegen Menschen vorgehen die entsprechende Vorgaenge in der Justiz kritisieren duerfen bestimmte Richter auch als Huehner bezeichnen, weil das bezeichnen von Richtern als Huehner keine Beleidigung zum Nachteil des Antragstellers darstellt. Dh. wenn solche Juristen oder Opportunisten Richter beleidigen, dann besteht selbstverstaendlich auch kein oeffentliches Interesse.

Am Amtsgericht Minden (13 Cs 43 Js 883/08, 547/08) und bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist das wieder anders. Wenn ein Buerger Protokollfaelschung und Rechtsbeugung und vieles anderes von 4 namentlich benannten Richtern kritisiert womit diese 4 namentlich eindeutig benannten und bezeichneten Richter sich angeblich beleidigt fuehlen koennen sollen und der Praesident des OLG stellt einen Strafantrag deswegen (ist aber keiner der 4 Richter), dann ist der Buerger zu verfolgen und zu bestrafen und das obwohl keine Beleidigung zum Nachteil des Praesidenten des OLG vorliegt der den Strafantrag gestellt hat. Gerade weil der Beschuldigte die 4 Richter namentlich benannt hat soll sogar ein strafbares Vergehen vorliegen. Haette er diese aber nicht namentlich benannt, dann koennte sich ja auch der Praesident des OLG beleidigt fuehlen, weil er ja auch Richter ist und nicht feststeht welche Richter gemeint sind.

Wie Staatsanwalt Klages weiter erklaert werde ich von bestimmten Personen in einem Forum schwer beleidigt und solche Beleidigungen wuerden auch nicht mehr durch §193 StGB gedeckt. Diese beleidigenden Beitraege befinden sich noch in den entsprechenden Foren. Allerdings wird diesbezueglich auch nicht in dem Forum oder bei dem Forumbetreiber ermittelt, weil keine Ausdrucke der Beitraege dem Strafantrag beilagen.
Sinngemaess liegt selbstverstaendlich auch keine strafbare Handlung des Forenbetreibers vor auch wenn er die beleidigenden Beitraege stehen laesst und die Verteidigungen und Richtigstellungen des Beleidigten loescht.

Staatsanwalt Klages:
Wenn Menschen die bestimmte Dinge in der Justiz kritisieren oder Justizgeschaedigte von anderen Menschen beleidigt werden kann ein oeffentliches Interesse nicht angenommen werden. Solche Vergehen sind grundsaetzlich im Wege der Privatklage zu verfolgen.

Staatsanwaltschaft Bielefeld und AG-Minden:
Wenn Richter, die Buerger durch Rechtsbeugung etc. geschaedigt haben und die bildhafte Darstellung dieses Vorgehens eine Beleidigung darstellt (wenn das ueberhaupt stimmt), dann besteht ein oeffentliches Interesse gegen das Opfer dieser Taten oder denjenigen vorzugehen, der richterliche Rechtsbeugung, Unrechtssprechung und grundgesetzwidrigestes Vorgehen etc. kritisiert.

Sollte dass in einem Rechtsstaat nicht genau umgekehrt sein und ein Rechtsstaat die Opfer ohne Ansehen der Person schuetzen (die hinzukommend auch nicht fuer die Taten im geringsten entschaedigt werden) anstatt die eigentlichen Taeter im wesentlichen zu schuetzen, weil diese im Ansehen der Person einer bestimmten elitaeren Juristenkaste angehoeren?

Bueckeburg (Mindener Tageblatt Nr. 244, 20.10.2007, Seite 16) Auto-Tuner vergleicht Richter mit Kanalratte.
Seit Jahrzehnten schwelt ein Streit zwischen der Justiz und einem stadtbekannten Bueckeburger. Jetzt hat der leitende Oberstaatsanwalt Thomas Pfleiderer dem 60 jaehrigem ein Friedensangebot gemacht. ...Trotzdem zeigte Staatsanwalt Pfleiderer in seinem Plaedoyer Groesse und schloss vereinzelte Fehler der Justiz nicht aus, auch wenn die handelnden Personen heute andere sind als damals. ...1995 landete er nach eigener Darstellung fuer 14 Tage "rechtswidrig in der Irrenanstalt". Tatsaechlich sollte sich spaeter herausstellen, dass der Mann dauerhaft kein Fall fuer die Psychiatrie war, waehrend die kurzzeitige Unterbringung zur Begutachtung rechtens gewesen sein koennte. .."Mein Leben ist kaputt", sagt er und verlangt: "Ich moechte vor Gericht gleich behandelt werden".
Die Entschaedigung, die es vom Staat fuer die Schandtaten des Staates und von Richtern gibt ist wenn ueberhaupt eine milde Strafe und eine Bescheidlosstellung. (Selbst dann wenn ein Gericht feststellen sollte, dass man zu entschaedigen ist: Mittelbare Folgen wie entgangene Geschaefte seien dagegen "nicht erstattungspflichtig").Sein Leben oder irgendeine Entschaedigung wird er niemals vom Staat erhalten. Ganz im Gegenteil wird er diese auch noch in jeder Hinsicht bezahlt haben muessen. Das schlimmste aber ist, das man als Opfer justizialer Gewalttaten und entsprechender uebergriffe im Grunde nicht mehr in Ruhe leben kann, weil die Justiz es mit einem immer wieder vollkommen selbstverstaendlich und willkuerlich machen darf was diese sich so entsprechend auch immer wieder selbst bescheinigt und das erlebte bleibt haeufig das ganze Leben im Hinterkopf bestehen, weil man staendig Angst haben muss, dass es wieder geschieht. Hinzukommend ist man durch die Justiz ja auch nicht ungerecht behandelt worden, wenn die handelnden Personen heute andere sind wie damals und haeufig loben sich die Juristen auch noch untereinander fuer Ihre Missetaten. Mir erklaerte mal ein Richter, das durch die richterliche Macht und Gewalt niemandem ein Schaden entstehe, weil der Richter richterliche Freiheit geniesse.

Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Sueddeutsche Zeitung, 2. April 2008:
Ich habe unzaehlige Richterinnen und Richter, Staatsanwaeltinnen und Staatsanwaelte erleben muessen, die man schlicht kriminell nennen kann. Ich habe ebenso unglaubliche wie unzaehlige, vom System organisierte Rechtsbrueche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Wenn ich an meinen Beruf zurueckdenke (ich bin im Ruhestand), dann ueberkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.

Auch der bueckeburger Autotuner wollte nur sein Leben zurueckerhalten und den Richter, der ihm die Rechtsbeugungen angetan hat mit dem Vergleich einer Kanalratte darauf hinweisen, dass er sich von einer solchen Rechtssprechung zu tiefst angeekelt fuehlt, damit sich mal was bessert und wenn er schon fuer die Vergangenheit zu tiefst geschaedigt worden ist, dann wollte er doch wenigstens zukuenftig endlich vor Gericht gleichbehandelt werden und sich nicht immer vor Gericht ekeln muessen als haette er es mit einer Kanalratte zu tun, weil alles andere vorher garantiert eben auch nichts genutzt hat und nicht nur alle Beschwerden und Eingaben abgewiesen wurden, sondern der Richter von dem er sich angeekelt fuehlt von allen anderen Richtern drumrum selbstverstaendlich abgedeckt wird.

Das der Praesident vom LG Bueckeburg komplett alles an Unrechtstaten abdeckt kenne ich aus eigener Erfahrung. Er antwortet grundsaetzlich erst gar nicht auf Beschwerden und bei Eingaben die Buerger am LG Bueckeburg selbst vornehmen ist gemaess dem LG Bueckeburg und dem OLG Celle von vornherein hypothetisch anzunehmen, dass diese fehlerhaft sind und damit keine Rechte geltend gemacht werden koennen. Es ist also unter Verstoss gegen das rechtliche Gehoer erst gar nicht zu untersuchen ob rechtlich korrekt vorgetragen wurde, sondern im Ansehen der Person sind dort Eingaben abzuweisen.

Abgesehen von der zusaetzlichen chaotischen Rechtssprechung in Beleidigungsverfahren hat das letzte Wort nun Rolf Bossi zum Justizzustand in Strafverfahren ueberhaupt:

Ein Verteidiger klagt an. Staranwalt Rolf Bossi erhebt schwere Vorwuerfe gegen die deutsche Justiz. Selbstherrlichkeit von Richtern, Willkuer und skandaloese Fehlurteile hoehlen den deutschen Rechtsstaat aus. Jeder kann heute zum Opfer einer Justiz werden, die sich einer wirksamen Kontrolle entzieht. Es gibt Verfassungsmaessig den Gleichheitsgrundsatz und wir haben eben in unserer Justiz jetzt einen Zustand in dem dieser Gleichheitsgrundsatz in elementarster schwerster Weise verletzt ist. Fuer Strafkammern vor Landgerichten und noch viel schlimmer von Schwurgerichten gibt es keine Wortprotokollierungspflicht. Da kann der Richter machen was er will. So kann sich jeder Richter hinter einem formal stimmigen Urteil verschanzen ohne dass er Angst haben muss ueberprueft zu werden. Das es zu wenige effektive Kontrollmoeglichkeiten in der deutschen Justizordnung gibt sehen auch viele Richter so.
Richter Thomas Melzer: "Bossis Buch kommt zur rechten Zeit er hat ob gewollt oder nicht ein gutes Timing, denn die Justizministerkonferenz strickt ja an einer grossen Struckturreform."
Viele Richter, so Bossi, unterschlagen Beweise lassen Widersprueche einfach weg nur um ein Urteil formaljuristisch unanfechtbar zu machen. Dagegen gibt es kaum eine Handhabe und das fuehrt bei manchem Richter zu einem Allmachtsgefuehl.
Richter Thomas Melzer: "Es ist eine Gefahr, die der Berufsstand mit sich bringt, man ist ja quasi von Berufswegen ueber viele Jahre im Recht, man war es gestern man ist es heute und wenn nichts dazwischen kommt ist man es bis zum Pensionsalter. Dieses Bewusstsein schleicht sich ein und es traegt die Gefahr einer gewissen Deformation in sich und ich kenne Kollegen bei denen sich diese Gefahr materialisiert hat."
Wenn also nicht einmal die Todesurteile des Volksgerichtshofes unter Roland Freisler als Rechtsbeugung geahndet wurden wie sollen dann heute vergleichsweise harmlose Fehlurteile verfolgt werden. Eine fatale Kontinuitaet. Eine Kraehe hackt der anderen kein Auge aus. Die Justiz ist strukturell gar nicht dafuer geschaffen und sie ist auch nicht willens in eigener Sache Recht zu sprechen. Und jetzt soll alles noch viel schlimmer werden. In einer grossen Justizreform wollen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihre Kollegen aus den Laendern die Berufungsmoeglichkeiten vor Gericht noch weiter einschraenken. Die Faelle von Willkuer und Kumpanei, die Bossi aus seiner 50 jaehrigen Erfahrung im Gerichtssaal beschreibt lassen jeden der noch an die Unbescholtenheit deutscher Richter glaubt erschrecken.
Sendung vom 17. MAI 2005, 23.00 UHR, Rolf Bossi (81): Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswuerfeln koennte," sagt Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger. Justizirrtuemer seien demnach "sozialstaatlich sanktionierte Kunstfehler."




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Modified by Lorenz_Franz at Sun, Sep 28, 2008, 21:04:45

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