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Forenbetreiber müssen Einträge Ihrer Nutzer kontrollieren - Urteil des OLG Hamburg, Az. 324 O 721/05
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Gepostet von: Redaktion ®

10/01/2006, 17:20:59

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Aus dem Text:


Zwar hat das OLG Düsseldorf entschieden, daß der Betreiber des Forums den Verletzten über die Identität des Teilnehmers informieren müsse. Die IP-Adresse, mit der sich jeder Computer im Internet registriert, reicht den Richtern jedoch nicht. Sie verlangen Namen und Anschrift.

Datenschützer empört

Das empört die Datenschützer: Denn § 5 Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) erlaubt die Weitergabe dieser Angaben nur für die Strafverfolgung. „Das Urteil ist mit dem Gesetz nicht vereinbar“, sagt daher Heise-Justitiar Heidrich. Entscheiden wird darüber nun der Bundesgerichtshof.

Bis dahin sind Forenbetreiber in einer mißlichen Situation: „Es gibt keine Rechtssicherheit“, sagt Mews. Ist ein Nutzer bereits aufgefallen, rät er, dessen Nutzerkennung und IP-Adresse zu sperren. Ferner sollten Betreiber bei der Anmeldung Angaben zur Person des Nutzers erheben und darauf hinweisen, daß die Daten unter Umständen weitergegeben werden müssen.







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Re: Forenbetreiber müssen Einträge Ihrer Nutzer kontrollieren - Urteil des OLG Hamburg, Az. 324 O 721/05
Re: Forenbetreiber müssen Einträge Ihrer Nutzer kontrollieren - Urteil des OLG Hamburg, Az. 324 O 721/05 -- Redaktion Antwort schreiben Zum Beginn des Threads Forum
Gepostet von: Weiss ®

10/01/2006, 19:53:35

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Müssen sie nicht- wenn das Forum auf einem ausländischen Server geführt wird und der Forenbetreiber Walther von der Vogelweide, Gailer vom Kaisersberg oder Wotan Schmidt heisst.


Genau das ist gemeint mit den Instrumentarien des Rechtsstaates- diese sind unwirksam. Wenn der Rechtsstaat funktionieren würde, dann wären solche Foren und ähnliche Berichterstattung überflüssig.

Warum soll man sich einseitig an die Gesetze halten? Entweder diese gelten für alle, oder sie gelten für alle nicht.


Olaf McDuff






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Re: Forenbetreiber müssen Einträge Ihrer Nutzer kontrollieren - Urteil des OLG Hamburg, Az. 324 O 721/05
Re: Re: Forenbetreiber müssen Einträge Ihrer Nutzer kontrollieren - Urteil des OLG Hamburg, Az. 324 O 721/05 -- Weiss Antwort schreiben Zum Beginn des Threads Forum
Gepostet von: Redaktion ®

10/01/2006, 21:08:42

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Weiss schrieb:
Müssen sie nicht- wenn das Forum auf einem ausländischen Server geführt wird und der Forenbetreiber Walther von der Vogelweide, Gailer vom Kaisersberg oder Wotan Schmidt heisst.
Das ist klar. Aber für unsere Foren gilt das ja nicht. Jedenfalls noch nicht. 

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Re: Forenbetreiber müssen manche Einträge Ihrer Nutzer vor Veröffentlichung kontrollieren LG Hamburg
Re: Forenbetreiber müssen Einträge Ihrer Nutzer kontrollieren - Urteil des OLG Hamburg, Az. 324 O 721/05 -- Redaktion Antwort schreiben Zum Beginn des Threads Forum
Gepostet von: Lorenz_Franz ®

12/23/2007, 00:09:05

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Vorabkontrolle für manche Forenbeiträge:
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/callactive-gmbh-niggemeier-ii

"Gemäß dem Gericht muß ein Betreiber damit rechnen, dass ein Beitrag, der sich kritisch mit dem Geschäftsgebaren eines Unternehmens auseinandersetzt, rechtswidrige Kommentare provoziere, erläuterte das Gericht. Auf eine Vorabprüfung könne man nur bei harmlosen Beiträgen verzichten - eine Unterscheidung, die Niggemeier für außerordentlich weltfremd hält."
ct magazin 1/2008, Seite 40

Ich halte eine solche Unterscheidung schon aus dem Grund für völlig weltfremd, weil nicht einmal Juristen in der Lage sind in jedem Fall zu unterscheiden was ein rechtswidriger Kommentar überhaupt ist.
Nach der Meinung vieler Juristen ist jeder justizkritische Kommentar bereits rechtswidrig obwohl gerade die Justiz Krtik dringenst benötigt und seit Jahrhunderten benötigt hätte.






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