Giesela Friedrichsen (DER SPIEGEL): Herbe Kritik an Richter Hartmut Kaiser (Bayerisches Oberlandesgericht)
Antwort schreiben   Forum
Gepostet von: Redaktion ®

04/23/2007, 15:57:06

Profil des Autors Mail author Edit

Über die Unterschiede zwischen Sabine Rückert (DIE ZEIT) und Gisela Friedrichsen (DER SPIEGEL)

Die Stars in der Gerichtsreporter-Szene sind derzeit eindeutig zwei Frauen: Gisela Friedrichsen und Sabine Rückert. Beide verdienen unseren Respekt, aber auch bei Stars gibt es Unterschiede ...

Die meisten der 'Pressebengel' (zu dieser Formulierung siehe unseren Bericht eines Gerichtsreporters: Das Landgericht München als Ort einer tragischen Justizposse) betreiben aus Feigheit oder Faulheit 'Hofberichterstattung' (siehe auch den Kommentar von Norbert Leppert, Gerichtsreporter der FRANKFURTER RUNDSCHAU). So degeneriert die 'öffentlichen Kontrolle der Justiz' (durch die Medien) zu einem zahnlosen Tiger. Brav schützen solcherart Gerichtsreporter z. B. die Verantwortlichen, weil sie die Namen der beteiligten Richter/Staatsanwälte nicht nennen, wenn sie sich denn schon einmal zu einer Kritik an einem Urteilsspruch bequemen, erlauben es so den Verantwortlichen, sich dann, wenn es für sie unangenehm werden könnte, hinter Formulierungen wie "Das Amtsgericht München kam zu der Auffassung, ..." oder "Nach Ansicht der Frankfurter Staatsanwaltschaft ..." verstecken zu können, als ob 'Amtsgerichte' oder 'Staatsanwaltschaften' Subjekte wären, die eine Meinung haben oder Urteile fällen würden.

Es sind immer Menschen, die Urteile fällen. Institutionen machen keine Fehler: I>>Menschen machen Fehler. Institutionen sind nicht inkompetent oder faul: Bestimmte Richter/Staatsanwälte/Rechtsanwälte/Gerichtsgutachter sind inkompetent und/oder faul!

So viel Respekt Sabine Rückert verdient, in diesem Punkt tut sie es den 'Pressebengeln' mit ihrer Hofberichterstattung gleich: Sie weigert sich, die Namen der Verantwortlichen zu nennen (siehe unseren Bericht Halbherzigen Vorgehen gegen Fehlurteile). Das Beschwerdezentrum versucht (in der Regel erfolgreich), diesem Mangel abzuhelfen und die betreffenden Verantwortlichen zu recherchieren (siehe Zehn mal vergewaltigt und noch immer Jungfrau? oder Oh, dafür war ich gar nicht qualifiziert), doch das Verhalten von Frau Rückert bleibt uns unverständlich! Wie die zahllosen Fälle in der Richterdatenbank belegen, bedarf die Justiz dringend der öffentlichen Kontrolle, aber die Effektivität dieser Kontrolle wird unterminiert, wenn die Verantwortlichen sich darauf verlassen können, nicht persönlich für ihre Fehler (im schlimmeren Fall für ihre 'Schweinereien') öffentlich zur Rechenschaft gezogen zu.

Anders ist das bei Gisela Friedrichsen. Sie findet klare Worte und die Verantwortlichen werden bei ihr in Wort und (oftmals sogar) Bild genannt/gezeigt. Das Fehler solcher Berichte, wie wir sie jetzt beinahe wöchentlich von Gisela Friedrichsen in DER SPIEGEL lesen können, war einer der Gründe, warum von uns die Richterdatenbank ins Leben gerufen wurde (siehe dort unsere einleitenden Bemerkungen). Frustriert von den peinlich-feigen Berichten lokaler Gerichtsreporter (etwa von der Badischen Zeitung in Freiburg - die traditionell feige Berichterstattung in Regionen wie Bayern wollen wir gar nicht erst erwähnen), sollte dokumentiert werden, wie es vor (deutschen) Gerichten in Wahrheit zugeht.

Es tut gut, dass wir diese Arbeit nicht (mehr) allein erledigen müssen ...

Anlass für diesen Artikel hier ist einer dieser zahlreichen üblen Prozesse, in denen es um 'sexuellen Missbrauch' geht. (Sabine Rückert sei in diesem Zusammenhang Dank für ihren mutigen Bericht über eine um sich greifende Hysterie). In Deutschland gilt die Besonderheit, dass bei Prozessen wegen sexuellen Missbrauchs faktisch eine 'Umkehr der Beweislast' ins Gesetz geschrieben und das fundamentale rechtsstaatliche Prinzip, dass man einem Beschuldigten seine Tat 'nachweisen' muss (also die 'Unschuldsvermutung') einfach außer Kraft gesetzt wurde: Frauen und Männer können noch bis zum Alter von 28 Jahren (die Verjährungsfrist von 10 Jahren beginnt erst, wenn das tatsächliche oder vermeintliche Opfer 18 Jahre alt ist) jeden Erwachsenen, mit dem sie in ihrer Kindheit irgendwie zu tun hatten, des sexuellen Missbrauchs bezichtigen, und wenn ihnen nicht ein offentlichtliches Motiv für eine Falschanschuldigung nachgewiesen werden kann, dann gilt ihre alleinige Zeugenaussage als 'Beweis' und der so Beschuldigte hat natürlich nach derart langer Zeit nicht mehr den Hauch einer Chance, seine Unschuld beweisen zu können. Dieses Gesetz ist eine Barbarei, die an die Hexenprozesse des Mittelalters erinnert, beschlossen von hysterischen und kopflosen Idioten von Politikern und Politikerinnen. Eine andere Bewertung ist trotz ehrlichen Mitgefühls für Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind, einfach nicht möglich. Denn auch Menschen, die Opfer eines Mordes geworden sind, sind bedauernswert, und trotzdem käme niemand auf die Idee, bei der Verfolgung von Mördern rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen zu treten!

Wie wohltuend, dass in dieser Hysterie zwei Frauen öffentlich dafür werben, bei Vernunft zu bleiben, wie dies Gisela Friedrichsen und Sabine Rückert tun! Ein schönes Beispiel dieser Unabhängigkeit findet sich in einem Bericht von Gisela Friedrichsen in DER SPIEGEL 16/2007 (die 50 Cent, die der Abruf dieses Artikels aus dem Archiv von DER SPIEGEL kostet, sind gut angelegt).

Wohltuend auch die deutlichen Worte, die Gisela Friedrichsen für ein paar bornierte Richter am Oberlandesgericht München findet (deren Namen sie leider nicht nennt): "Wenn Richter aber so vieles nicht wissen", schreibt sie als Kommentar dazu, dass das Oberlandesgericht einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten wieder in Kraft setzt, den das Amtsgericht außer Vollzug gesetzt hatte, "manches vielleicht auch gar nicht wissen können - die Borniertheit der Münchener OLG-Richter stellt hier keine Ausnahme dar -, woher nehmen sie dann die Gewissheit, der Angeklagte gehöre schleunigst wieder eingesperrt? - Was gibt ihnen Anlass zu meinen, sie wüssten besser Bescheid als die erkennende Kammer, die sich mit einer Vielzahl von Zeugen und Sachverständigen und vor allem mit den angeblichen Opfern schon stunden- tage-, ja monatelang auseinandergesetzt hat?"

Einen solchen Satz hätte man in einem Bericht in der BADISCHEN ZEITUNG (siehe oben) niemals gelesen ...

Hut ab, Frau Friedrichsen!

Die Redaktion

Nach unseren Recherchen war für diese 'Borniertheit' der 2. Strafsenat am Bayerischen Oberlandesgericht München unter dem Vorsitzenden Richter Hartmut Kaiser zuständig.




Redaktion Beschwerdezentrum
Beratungstelefon Deutschland (keine Rechtsberatung!):
01805-732483 (12 Cent/Min.) - ab 11.00 Uhr
Redaktionsbüro Schweiz: +41.344350172 (ab 11.00 Uhr)



Modified by Redaktion at Sun, Apr 29, 2007, 12:13:17


Antwort schreiben | Diesen Artikel weiterempfehlen | Alert   Previous | Next | Aktuelle Seite