Norbert Leppert (Gerichtsreporter): Justizkritik - Balance-Akt zwischen den Stühlen
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Gepostet von: Redaktion ®

01/16/2007, 17:22:03

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Vortrag von Norbert Leppert, Gerichtsreporter im Ruhestand (Frankfurter Rundschau), anlässlich einer Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll zum Thema 'Medien - Wächter, Voyeure oder Vehikel der Justiz?' am 25. Februar 2006.

Norbert Leppert ist, zusammen mit Frauke Höbermann und Holger Weimann, Autor des Buch Gerichtsreporter - Praxis der Berichterstattung.



Indianer weinen nicht. Und Gerichtsberichterstatter, die wie ich mehr als drei Jahrzehnte über die Justiz geschrieben und sich kritisch an ihr gerieben haben, sollen sich am Ende ihrer Laufbahn bitte nicht hinstellen vor eine Richterakademie und anfangen zu jammern. Es ist doch klar: Wer öffentlich Urteile schilt, wer vor Lesern, Hörern oder Zuschauern herummäkelt an Richtern und Staatsanwälten oder gar sich in Glosse und Satire über sie lustig macht, der kann nun wirklich nicht im Ernst erwarten, dass die Gescholtenen ihr Haupt freudig in Asche legen und reumütig nur Einsicht und Besserung geloben.

Die Realität ist eine andere. Realität ist, dass die Justiz im Konflikt mit den Medien über beachtliche Mittel und Möglichkeiten verfügt, sich der Kritik und ihrer Kritiker zu erwehren: mal frontal und knüppelhart, mal indirekt und hintenherum, mal durch Ignorieren und Wegducken und selten, viel zu selten noch durch Bereitschaft zu konstruktiver Auseinandersetzung, zum Dialog mit dem Kritiker. Auf diese Realität hat der Gerichtsreporter, der etwas verändern, etwas bewegen will, sich einzustellen, damit muss er umgehen können - andernfalls er als Journalist besser aufgehoben wäre in einem anderen Ressort, vielleicht im Feuilleton oder in der Redaktion für Lifestyle und ferne Reisen.

Verteidigung sei Kampf, verlangt der legendär gewordene Hans Dahs in seinem ebenso legendären "Handbuch des Strafverteidigers". Eine Forderung, die ich für mein Metier aufnehmen möchte, allerdings aber etwas weniger pathetisch und in dieser Formulierung: Justizkritik sei Engagement, und Engagement verlangt vom Gerichtsreporter, dass er im Auftrag seines Publikums die Kraft aufbringt, aber auch die Kompetenz und Unabhängigkeit besitzt, sich von Fall zu Fall bei der Justiz unbeliebt zu machen und zwar gründlich und mit allen Konsequenzen.

Kein Gejammer also und auch kein Wundenlecken, dafür aber das Bemühen, rückblickend und nunmehr jenseits des täglichen Getümmels etwas von den Bedingungen zu objektivieren, unter denen Justizkritik in der Bundesrepublik zu leisten ist, aber auch zu leiden hat. Leiden wohlgemerkt nicht im subjektiven SinnIndianer weinen nicht! -, sondern als ein eklatanter Mangel, als eine empfindliche und in jeder Weise ernstzunehmende Einschränkung bei der Wahrnehmung eben jenes publizistischen Auftrags, dem in der Gerichtsberichterstattung die fraglos schwierigste, aber auch wichtigste Funktion zukommt: Kritik und Kontrolle der Justiz durch Öffentlichkeit.

Gewiss: Wenn in deutschen Landgerichten ein Präsident in den verdienten Ruhestand verabschiedet wird - und hinter dem festlichen Gummibaumschmuck schon sein Nachfolger wartet - wird in feierlicher Rede regelmäßig auch die hohe Aufgabe beschworen, die in Rechtsstaat und Demokratie den professionellen Medienvertretern zukommt. Und wie schön liberal klingt es doch, wie verständnisvoll, wenn bedeutende Justizrepräsentanten ausdrücklich bekunden, wie sie sich die Arbeit unserer Presse vorstellen: als wachsame und kritische Begleitung und nicht etwa als Hofberichterstattung und langweiligen Verlautbarungsjournalismus.

Jenseits der Festtagsrede jedoch erweist sich solcherart Bekenntnis oft nur von kurzer Dauer, dann nämlich, wenn es im täglichen Geschäft plötzlich Ernst wird und die Justiz öffentlich unter Kritik gerät. Eben noch gestreichelt und errnuntert, bekommt der Reporter im Gericht zu spüren, dass die ihm dargereichte Hand einige hübsche Krallen hat. Und der Arm dieser Hand kann sich auch als ausgesprochen lang erweisen, bis hoch hinauf in die Chefetage von Verlag oder Sender. "Privilegierte Einflussnahme" nennt man es, und was dabei herauskommt, ist für den einzelnen Gerichtsreporter nicht ohne weiteres abzusehen: eine Fortsetzung der ungeteilten Meinungsfreude oder lieber doch ein mehr auf Harmonie und Ausgewogenheit bedachtes Verhältnis zwischen Presse und Justiz? Und der kritische Reporter? Eh er sich versieht, sitzt der Kritiker zwischen diesen Stühlen und tut gut daran, umgehend mit der Einübung des Balance-Akts zu beginnen.

Glanz und Elend der Justizkritik oder sagen wir es schlichter - von ihrer Möglichkeit und deren Grenzen: damit wären wir bei unserem Thema. Ein Thema, über das - insoweit besteht Konsens sowohl bei der Justiz als auch im Journalismus nur wenig geredet, geschweige denn gestritten wird. Nur hin und wieder mal wird ein Fall publik, bei dem der Konflikt so hoch kocht, dass die Beteiligten ihn nicht mehr unterm Deckel halten können. So wie unlängst im kleinen Buxtehude, wo der Amtsrichter nach Veröffentlichung eines fraglos scharfen Kommentars den Gerichtsreporter vom örtlichen "Tageblatt" von der darauf folgenden Hauptverhandlung kurzerhand ausschloss. Begründung: "...Angesichts der herabsetzenden Berichterstattung besteht die Gefahr, dass der Berichterstatter auch weiterhin in entstellender und herabsetzender Form die Öffentlichkeit unterrichtet" - also wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung, S 172, Nr. 1 GVG).

Kommentar? Überflüssig, meine ich, nachdem das OLG Celle die Anordnung des Amtsgerichts wieder aufgehoben hat, mit der Feststellung, "dass ein Richter oder Schöffe sich Kritik an seiner Tätigkeit in der Presse gefallen lassen muss, selbst dann, wenn sie unsachlich und herabsetzend ist." Ausschluss von der Hauptverhandlung sei "erst dann denkbar, wenn eine Pressekampagne nur darauf angelegt ist, das Gericht zu beeinflussen". Eine, wie ich finde, klare und ausgewogene Entscheidung, die man freilich auch erwarten durfte nach diesem eklatanten Fehlgriff in die obrigkeitsstaatliche Mottenkiste. In Frankfurt haben wir das zuletzt vor 40 Jahren erlebt, wobei der Rausschmiss kein geringeres Blatt als "Die Zeit" in Hamburg betraf und einen ihrer renommierten Reporter, Uwe Nettelbeck, der es übrigens vorzog, sich von da an ausschließlich auf die Kritik von Film und Fernsehen zu konzentrieren.

Auch wenn der Holzhammer von Buxtehude nicht unser Problem ist, begreifen wir als Gerichtsreporter diesen Auftritt gleichwohl als Ausdruck eines Symptoms, das auch anderswo bei den Gerichten immer noch stark verbreitet ist. Was ich meine, sind der Unwille und die Gereiztheit vieler, allzu vieler Richter und Staatsanwälte, sind Unfähigkeit und mangelnde Bereitschaft, sich auf Justizkritik sachgerecht einzulassen und konstruktiv mit ihr umzugehen. Was erleben wir statt dessen? Kränkung und Abwehr, formiert zu einem beachtlich entwickelten Verteidigungssystem, dass auch zum Angriff übergehen kann: sowohl durch kollektive Bewegung als auch durch Einzelaktion, um den Kritiker in die Schranken zu weisen.

Bereits eine kleine, feine Anmerkung - etwa zum Verhandlungsstil eines Gerichtsvorsitzenden oder zu seiner Ausdrucksweise, gerade mal ein Halbsatz im Rahmen eines Features, in dessen Mittelpunkt gar nicht der Richter selber steht, sondern das Verhalten des Angeklagten allein das kann genügen, um Alarm und Abwehr auszulösen. Da der Reporter oft gar nicht angesprochen wird auf seine Äußerung, bleibt er in der Regel ahnungslos, wenn ihn die ersten Reaktionen treffen: zum Beispiel wenn auf den Fluren sein Gruß nicht erwidert wird oder wenn er im nächsten Prozess eine Nachfrage hat und der Richter sich schroff abwendet und ihn ohne Antwort stehen lässt. Halbwegs für Aufklärung sorgen häufig erst Kollegen, denen die Gekränkten ausgiebig ihr Leid geklagt haben. .

Bezieht sich die Kritik auf einen Vorgang, der nicht bloß am Rand liegt, sondern auch Gewicht hat, ist damit zu rechnen, dass die Justiz nicht mehr nur im Atmosphärischen reagiert, sondern sich zum Aufmarsch rüstet. Zum Beispiel wenn nach ergangenem Freispruch in der Berichterstattung der Frage nachgegangen wird, wieso bei weitgehend unveränderter Beweislage überhaupt die Anklage zugelassen werden konnte - oder auch, ob bei der Staatsanwaltschaft womöglich schlampig ermittelt wurde. Jetzt muss also gehandelt werden - wovon der Autor zunächst wiederum gar nichts erfährt. Vorzugsweise wendet sich das Gericht direkt an die Redaktion, fernmündlich, schriftlich und/oder auch im persönlichen Gespräch mit Chefredakteur bzw. Ressortleiter. Wird dann auf deren Wunsch der Autor hinzugerufen, steht er zwei, drei klagenden Justizvertretern gegenüber, die nach kurzem Schlagabtausch zum Thema gern übergehen zu dem wie sie sagen _ mal ganz Grundsätzlichem. Nämlich: wie sich ein Journalist denn sein Urteil bilden wolle, wenn er keine Akten kennt; dass er eingreife in schwebendes Verfahren, solange dieses rechtsförmig nicht beendet sei; warum er nicht an allen Verhandlungstagen von Anbeginn der Sitzung bis Ende anwesend gewesen sei; und was so nebenbei - er eigentlich aufzuweisen habe an juristisch fachlicher Qualifikation...?

Inquisitions- statt Akkusationsprinzip? Wir wollen nicht übertreiben, freuen wir uns, dass man in diesem Fall noch miteinander redet - auch über die Voraussetzungen von Justizkritik und deren Mängel, worauf ich später noch zu sprechen komme.

Richtig dick aber kann es für einen Reporter kommen, wenn es um die Aufdeckung handfester Justizaffären geht, wie zum Beispiel: Geldbußen, die in ausgewählte Kanale gelenkt werden, um davon privat zu profitieren;
Nebentätigkeit, die zum Haupteinkommen wird und den Anschein von Abhängigkeit aufkommen lassen;
Steuerhinterziehung;
Akten, die dem Rechtsverkehr entzogen, unterdrückt oder auch manipuliert werden;
Vorwurf der Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung;
Verdacht auf Falschaussage oder schwere dienstliche und außerdienstliche Verfehlungen vor dem Hintergrund von Alkohol oder anderen Drogen

alles Skandale und Skandälchen, von denen kaum eines der großen Gerichte in der Bundesrepublik - und so manches kleinere auch nicht - verschont gewesen wäre. Reporter, die sich zur Aufdeckung entschließen - ich drücke es bewusst so vorsichtig aus, weil ich etliche Kollegen kenne, die sich dazu nicht oder nicht mehr entschließen können, was zwar unprofessionell ist, aber nachvollziehbar Gründe hat - diese Reporter jedenfalls haben sich auf einiges gefasst zu machen.

Neben dem Einsatz des Instrumentariums presserechtlicher Abwehransprüche - Gegendarstellung, Widerruf, strafbewehrte Unterlassungserklärung - muss nun auch mit der Einleitung strafrechtlicher Ermittlung und/oder Klage wegen Verletzung von Persönlichkeitsrecht gerechnet werden. Zugleich wird flächendeckend ein Manöver der Ausgrenzung und Isolierung in Gang gesetzt, in der Absicht, den Reporter vom gängigen Informationsfluss abzuschneiden. Auskünfte, um die er bei den Behörden nachsucht, werden penibel auf ihre Berechtigung überprüft; und soweit sie dann erfolgen, kommen sie verspätet und sind von nichtssagender Kärglichkeit.

Auch Tipps und Hinweise von Richtern auf interessante Prozesse, versiegen plötzlich, und selbst jene in den Reihen der Justiz, die dem Berichterstatter bisher gewogen waren und seine Arbeit unterstützt haben, sehen sich unter dem Druck von Korpsgeist und Kameraderie gezwungen, sichtlich auf Distanz zu gehen. Reich belohnt mit Kontakt und Information dagegen wird die "brave" Konkurrenz _ was für den "bösen" Kritiker und sein Organ, an denen Nachrichten gezielt vorbeirauschen, im scharfen Wettbewerb der Medien bald schon zu einem ernsten Problem werden kann.

Steht ein Gericht unter Druck, werden aus seinen Reihen gern auch Leserbriefe bestellt und organisiert. Schüsse dieser Art können allerdings nach hinten losgehen, wenn sie andere Leser auf den Plan rufen und so unversehens ein Nebenkriegsschauplatz entsteht. Hier nun ein erster Exkurs in die Praxis kritischer Gerichtsberichterstattung, der Fall des Richters am Landgericht Dr. X, der einem von Pressekritik bedrängten Kollegen zur Hilfe eilen möchte, und zwar im Leserbrief. Er schreibt:

"Zum ungezählten Mal hat sich Ihr Gerichtsreporter an dem Vorsitzenden Richter Z gerieben. Durchaus amüsant geschrieben, aber wenig sachdienlich und letztlich unfair....Man fühlt sich an Tucholsky erinnert. Er, der es nur bis zum Referendar geschafft hatte, verfolgte sein Leben lang die Justiz in zahllosen feuilletonistischen Zeitungsergüssen mit dem Hass des Erfolglosen, Zukurzgekommenen. Was soll man Ihrem Autor raten? Das Beste wäre...ein Psychiater."

Der letzte Satz dieses Leserbriefs, der gute Rat des Richters Dr. X, wird zwar von der Redaktion gestrichen, erscheint mithin nicht - worüber man geteilter Meinung sein kann -, aber auch ohne die verbale Entgleisung bringt der Brief der Justiz über Wochen geharnischte Reaktionen ein, vor allem von Lesern, die Tucholsky kennen und schätzen und nichts auf ihn nichts kommen lassen wollen, schon gar nicht aus den Reihen der Richterschaft. Hier ein paar Beispiele, auszugsweise:

"Ach, jene bedauernswerte Justiz, die da von einem Erfolglosen so gehässig "verfolgt' worden sein solL..! Nicht die Richter waren die Verfolgten, Verfolgte waren schon vor 1933 die Gegner des gerichtlich unterstützten Militarismus und des immer mehr um sich greifenden Naziterrors, Verfolgter war Tucholsky selber, dessen Bücher verboten und verbrannt wurden und der sich, von den Nazis ausgebürgert, 45jährig in Schweden krank und vereinsamt das Leben nahm."

Und aus einem anderen Brief: "Hier wird der Hochmut des Volljuristen zum blamablen Selbstzeugnis des Halbgebildeten. Tucholsky hatte in Berlin und Genf Jura studiert und promovierte 1914 cum laude in Jena".

Oder auch: "Peinliche Unkenntnis! Wer waren die Richter, die Tucholsky angegriffen hat? Es waren die Richter, die Fememörder, rechtsradikale Gewalttäter als 'Patrioten' freisprachen und Carl von Ossietzky als 'Landesverräter' verurteilten. Richter, die sich scharenweise in die NSDAP und ihre Gliederungen drängelten..., die beim Juristentag 1933 mit mehr als 10 000 Juristen begeistert 'Siegheil! ' brüllten und noch in den letzten Kriegstagen Deutsche, Soldaten und Zivilisten, wegen 'Wehrkraftzersetzung' hängen ließen."

Fazit eines Lesers, der trotz der alles andere als amüsanten Diskussion auf seinen schwarzen Humor nicht verzichten will: "Es ist doch immer wieder schön zu lesen, wenn sich einer unserer Herren Richter auf den Fuß getreten fühlt und meint, dies könnte nicht unwidersprochen bleiben".

Und der kritisierte Kritiker, wie steht es um ihn? Mal davon abgesehen, dass er sich über den Vergleich mit Tucholsky freuen kann, hat er in der Regel nichts zu befürchten, solange sich die Abwehr der Kritik im öffentlichen Diskurs vollzieht. Immer vorausgesetzt natürlich, dass er - erstens- sauber recherchiert hat und dies gerichtsfest auch belegen kann; und zweitens, dass er korrekt umgeht mit Rechtswörtern und ihm bei der so notwendigen Vereinfachung eines juristischen Sachverhalts - was bekanntlich nicht leicht ist - keine Patzer unterlaufen.

Anders ist die Lage für den Kritiker, wenn Öffentlichkeit gerade nicht erwünscht ist. Wenn also mächtig Druck ausgeübt wird, von diesem Umstand aber bitte nur jene Kenntnis nehmen sollen, die sich dem Druck schweigend beugen mögen. Auch hierzu wieder ein Exkurs, wobei ich um Verständnis bitte, wenn ich zur Glaubhaftmachung leider auf die Einführung der Original-Dokumente hier verzichten muss, sondern unter Wahrung von Verschwiegenheitspflicht die gebotene Anonymisierung vornehme.

Im Mittelpunkt des Falles steht ein Ehepaar, sie schwer krank, er 74 Jahre alt, das auf Verlangen des Hauseigentümers - Eigenbedarf - nach elf Jahren seine Wohnung räumen soll. Während der Vermieter in erster Instanz damit scheitert, erreicht er in der Berufung vor dem Landgericht, dass seiner Klage stattgegeben wird. Und das, obwohl Ärzte davor warnen, dass die Eheleute den Umzug nicht ohne gravierende gesundheitliche Schädigung überstehen werden. Offensichtlich hat das Landgericht in dem zuletzt vorgelegten Gutachten der Universitätsklinik übersehen, dass die 56 Jahre alte Ehefrau nach einer frischen Brustkrebsoperation inzwischen zu 100 Prozent erwerbsunfähig und als Schwerbeschädigte ausgewiesen ist - mithin dem ebenfalls kranken und deutlich älteren Mann nicht - wie das Gericht empfiehlt - "beim Umzug körperlich entlasten kann".

Was den Mietern nach dem Urteil bleibt, ist die Hoffnung auf Verlängerung der Räumungsfrist, für die wiederum der Amtsrichter zuständig. Der nun macht zwar gegenüber der Presse kein Hehl daraus, dass er die Entscheidung der Vorinstanz - Zitat - "für kaum vertretbar" hält, weist den Antrag auf Räumungsaufschub gleichwohl jedoch zurück, mit der Begründung, dieser enthalte keine neuen Gesichtspunkte, da ja die gesundheitliche und soziale Lage vom Landgericht, wenn auch im Ergebnis falsch, bereits geprüft worden sei. Etwas Anderes wäre es gewesen, wenn vorgetragen worden wäre, dass sich die Mieter wegen ihrer Krankheit derzeit keine neue Wohnung suchen könnten - was im Schriftsatz des Rechtsanwalts aber nicht zum Ausdruck gekommen sei.

Allerletzte Chance der Eheleute: die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts, für die nun wiederum die Mietrechtskammer zuständig ist - in der Hoffnung, dass die Richter des Landgerichts zu einer anderen, nämlich zutreffenden Einschätzung des sozialen Aspekts kommen und Räumungsaufschub gewähren.

Ein vertrackter Fall, der von der örtlichen Presse in Berichten aufgegriffen und auch Gegenstand von Kommentaren ist. Darunter der Beitrag von Reporter A. - Überschrift: "Dem Recht zum Hohn" - , in dem er am Schluss schreibt:

"Wenn das Landgericht demnächst noch einmal in diesem ungewöhnlichen Mieterfall entscheiden muss, sind die Richter in besonderer Weise gefordert: Zu den Faktoren, die bei der Beschlussfindung eine Rolle spielen, sollte nämlich auch die Courage gehören, Falsches wieder richtig zu machen, um dem ramponierten Ansehen der Justiz in diesem Fall wieder mit dem Image einer korrekten, bürgernahen Rechtspflege entgegenzuwirken."

Reaktion auf die Veröffentlichung ist ein Schreiben, in dem sich der Präsident des Landgerichts an die Chefredaktion wendet. Eindrucksvoll legt er zunächst ein Bekenntnis ab zur Rolle der Justizkritik - ..."Kritische Auseinandersetzung mit richterlichen Entscheidungen ist nicht nur aus der Sicht des einzelnen und in den Augen der Öffentlichkeit notwendig; sie ist vielmehr ein Lebenselement der Rechtsprechung selbst" - und kommt dann zur Sache:

"Auf einen nicht billigenswerten Weg begibt sich ein Kritiker aber dann, wenn er unter Ausnutzung der konzentrierten Öffentlichkeit eines Massenmediums ein Gericht oder bestimmte Richter unter Druck setzt, um eine konkrete, ausstehende Entscheidung in einem bestimmten Sinne zu beeinflussen. Diese Grenze (...) hat der Kommentar überschritten. Dort werden zunächst durch ein sorgfältig ausgewähltes Vokabular (Skandal, unmenschlicher Akt, Hohn usw.) persönliche Ressentiments gegen die Richter der 11. Zivilkammer ... geweckt und sodann eben diese Richter aufgefordert, bei der Entscheidung über die Beschwerde gegen die Versagung des Räumungsaufschubs ihr rechtskräftiges Urteil zu revidieren. (Hier)... sollen offenbar die Richter in eine Zwangslage versetzt und genötigt werden, das rechtskräftige Urteil zu ignorieren." Absatz. "Ich werde solche Versuche aufmerksam beobachten und habe es deshalb für erforderlich gehalten, Ihnen meine Auffassung hierzu mitzuteilen. Mit vorzüglicher Hochachtung..."

Was passiert? Das genötigte Landgericht entscheidet wie befürchtet, die Mieter haben ohne Aufschub ihre Wohnung zu räumen, die 56 Jahre alte Frau stirbt einige Monate nach dem Umzug infolge der ihr ärztlich attestierten Erkrankung, ihr Mann, der Witwer, kommt ins Altenpflegeheim.

Unterdessen sind Gerichtsreporter A weitere Fälle zugetragen worden, die Hinweis geben auf eine erschreckende Ignoranz und Willkürlichkeit der Mietrechtskammer, was insbesondere Anwälte zu spüren bekommen, die nach kritischen Äußerungen überzogen werden mit Strafanzeigen wegen Nötigung und Ehrengerichtsverfahren. Darüber will er in einem neuerlichen Beitrag berichten, auch unter Einbezug einer Diskussionsveranstaltung, die er zum Thema "Presse und Justiz" im Rahmen einer juristischen Arbeitsgemeinschaft wahrgenommen hat. Hierbei war - aus welcher Quelle auch immer - das Schreiben des Landgerichtspräsidenten erwähnt und heftig kritisiert worden, als Beispiel für einen Einschüchterungsversuch der Justiz gegenüber ihren Kritikern. Es ist ein einziger Satz nur, mit dem der Brief im Manuskript erwähnt wird, doch das genügt, um vor Erscheinen des Artikels nun wiederum den Chefredakteur auf den Plan zu rufen.

Was folgt, nennt man wohl Abmahnung, und die lautet:
"Sehr geehrter Herr A, nur durch Zufall erhielt ich davon Kenntnis, dass Sie in einem Manuskript über Mietrecht auf einen Briefwechsel zwischen dem Landgericht und der Chefredaktion hingewiesen haben. Ich hätte es für eine Selbstverständlichkeit gehalten, dass Sie in einem solchen Falle mich selbst, der ich der Adressat des seinerzeitigen Schreibens war, über Ihre Absicht informiert hätten. Da dies nicht geschehen ist, muss ich Sie schriftlich darauf hinweisen, dass ich Ihr Vorgehen für ärgerlich halte. Auf jeden Fall bitte ich Sie, in Zukunft in solchen Fällen vorher mit mir Rücksprache zu nehmen."

Justizkritik als Balanceakt zwischen den Stühlen - wenn das Thema meines Vortrags am Ende dieser Exkursion seine abstrakte Unschuld verloren hat, wenn Sie also jenseits qer Begrifflichkeit auch etwas nachfühlen können von den Kalamitäten kritischer Gerichtsberichterstattung, wäre ich - vorläufig - zufrieden. Es ist ein Balanceakt, der nicht nur Geschick erfordert und Courage, sondern mindestens ebenso viel Kenntnis und Erfahrung. Jüngere Kollegen, die davon naturgemäß noch nicht so viel haben können, fühlen sich in dieser Position oft wie auf einem Schleudersitz, mit der Folge, dass sich etliche lieber auf das rein Nachrichtliche beschränken. Und so bleibt der Kommentar, obwohl er sich beim Publikum breiter Resonanz erfreut, in der Gerichtsberichterstattung weiterhin ein Stiefkind.

Viele meiner Kollegen räumen freimütig auch ein, dass sie sich fachlich nicht genügend versiert fühlen, um kompetent etwa Kritik an einem Urteil zu üben. Wenn sie dann doch Stellung nehmen sollen, auf Wunsch der Redaktion, beschränken sie sich auf feuilletonistisch aufgeplusterte Beiträge, auf die vage Formulierung eines allgemeinen Unbehagens, vorzugsweise orientiert am Strafmaß, das mal als zu lasch, mal als zu hart beschrieben wird - so als handele es sich dabei um die Laune eines Wettergottes, der uns mal Heiteres, mal Wolkiges beschert.

Um richtig einschätzen zu können, wann ein Urteil überzeugend ist und wann nicht, benötigen Gerichtsreporter mehr als nur ein recht und schlecht funktionierendes Rechtsempfinden. In unserem "Handbuch zur Gerichtsberichterstattung", das nächstes Jahr herauskommt nach 40 Jahren in der Bundesrepublik nicht nur wieder ein aktuelles Handbuch, sondern auch das erste, in dem multiprofessionell ein Presserechtsexperte, ein Gerichtsreporter und eine Mediensoziologin von Anfang an zusammengearbeitet haben - , wird auf das Problem unzureichender Ausbildung ebenso eingegangen wie auf die Notwendigkeit, dass Kritik an Gerichtsentscheidungen nicht Standesprivileg von Volljuristen in Fachzeitschriften sein kann.

Aber: Gerichtsreporter müssen ihr Handwerk beherrschen. Wird ein Urteil gescholten, darf es nicht aus dem Bauch heraus geschehen, man braucht vielmehr strenge Kriterien, zum Beispiel:

Anwendung der Verfahrensführung? Klärung der Schuldfrage: Alle erforderlichen Beweise erhoben?? Beweismittel richtig gewürdigt?

Prozessordnung: Durchgehend korrekte Bestimmung des Strafmaßes: Mildernde und strafschärfende Umstände richtig gegeneinander abgewogen.

Wichtig ist vor allem, dass ein Missstand, der beklagt wird, richtig zu orten ist und zwischen Rechtsanwendung und Gesetzeslage streng unterschieden wird. Hat nun das Gericht versagt oder erweist sich das Gesetz als lückenhaft oder gar hinfällig? Bei fehlerhafter Rechtsanwendung haben die Verfahrensbeteiligten Rechtsmittel. Taugt das Gesetz nichts, hat die Öffentlichkeit Macht und Möglichkeit zu grundlegender Veränderung. Ein guter Kommentar kann dazu beitragen - vielleicht.

Zu guter Letzt gestatten Sie mir eine Anmerkung, die vielleicht auch hilfreich sein wird bei der anschließenden Diskussion. Was ich Ihnen in der Sache Kritik und Reaktion geschildert habe, aus dem Innenleben von Justiz und Journalismus, ist authentisch und belegt. Und doch muss es ein Ausschnitt bleiben, subjektiv, ohne Anspruch auf Repräsentanz, Signifikanz und weitere Kriterien, die erforderlich wären, eine Aussage quantitativ und qualitativ wissenschaftlich abzusichern. Es ging mir nicht um Wissenschaft, es geht mir um Erfahrung. Und Erfahrung ist auch, gerade aus den letzten Jahren, dass die Gerichte zunehmend dazu übergehen, öffentlich geäußerte Kritik einfach wegzustecken - ähnlich wie sie zu ertragen haben, dass eine Entscheidung von höherer Instanz wieder aufgehoben wird. Für diesen Umgang mit Kritik, der jenseits des beschriebenen Reiz-Reaktionsschemas geradezu entspannt wirkt - Justiz light und easy - sehe ich im wesentlichen zwei Ursachen:

1. In der invasiv gewordenen Flut von Nachrichten hat der einzelne Beitrag deutlich weniger Gewicht als früher. Verfallsdaten im Journalismus werden immer kürzer und damit auch die Wirkung von Kritik, der man aus dem Weg zu gehen hofft - nach dem Motto: "Was soll's - schon morgen wird durchs Dorf eine andere Sau getrieben" ;

2. - und das ist für mich viel erfreulicher - gibt es einen Lernprozess zu verzeichnen, nämlich: dass immer mehr Gerichte ihre Kritiker nicht mehr meiden, sondern im Gegenteil Kontakt suchen - was gar nicht selten der Anfang ist zu einem fairen, belastbaren und respektablen Umgang miteinander.






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Modified by Redaktion at Fri, Jan 19, 2007, 23:49:40


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