Re: Naumburg: Ein kompletter Senat eines Oberlandesgerichts wg Rechtsbeugung angeklagt
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Gepostet von: Weiss ®

12/27/2006, 20:44:08

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Naumburg urteilt erneut gegen Görgülü

 

OLG lehnt Sorgerecht ab - Vater kämpft seit sieben Jahren

 

 

Kazim Görgülü

Kazim Görgülü kämpft seit Jahren um sein Kind. (Foto: MZ-Archiv)

Halle/MZ/hak. Sieben Jahre Streit und kein Ende: Am Sonntag wurde bekannt, dass das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) es erneut abgelehnt hat, dem im sächsischen Krostitz lebenden Türken Kazim Görgülü das alleinige Sorgerecht für seinen bei Pflegeeltern in Sachsen-Anhalt lebenden Sohn Christofer zu übertragen.

Inzwischen haben bereits fünf Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verlangt, Vater und Sohn zusammenzuführen. Weil das bisher nicht geschah, sind bereits drei OLG-Richter wegen Richterwillkür und Rechtsbeugung angeklagt.

Dennoch hat ein neuer Senat des OLG Görgülüs wiederholten Antrag "als zurzeit unbegründet abgewiesen", wie es in dem jetzt schriftlich vorliegenden Urteil heißt. Begründung: Der Senat vermag "nicht zu erkennen, dass der leibliche Vater zurzeit schon in der Lage ist, das Sorgerecht zum Wohle Christofers auszuüben". Eine Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund (Jugendamt) auf den Vater "widerspräche dem Kindeswohl". Die Verwurzelung des Kindes bei den Pflegeeltern müsse bedacht werden. Um sich gegen dieses Urteil zur Wehr zu setzen, muss Görgülü nun wieder in Revision gehen.

Christofer war kurz nach der Geburt ohne Görgülüs Wissen von seiner damaliger Lebensgefährtin zur Adoption freigegeben worden. Das Amtsgericht Wittenberg sprach Görgülü später das Sorgerecht zu. Dagegen zogen Jugendamt und Pflegeeltern vor das OLG und bekamen Recht. Seither läuft Görgülü seinem Recht hinterher.

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1164274572827&calledPageId=987490165154

 

Also, Leute gibt es! Wenn Richter in Sachsen-Anhalt entscheiden, dass Herr Görgülü kein Anspruch auf sein Kind hat, dann ist das so! Soll er doch ein neues machen.

Wo kommen wir hin, wenn sich Bürger beschweren- die haben doch gar nicht den erforderlichen Weitblick, was gut für die ist- wofür haben wir schliesslich die Justiz. Und ausserdem haben die Richter „Im Namen des Volkes“ gesagt. Und wo „Im Namen des Volkes draufsteht, ist auch „Im Namen des Volkes drin“. Immer diese Querulanz. Schwejnerej! Insubordination!

Nicht zu fassen- da bildet sich doch ein Kerl ein, Anspruch auf sein Kind zu haben und ist auch noch der Meinung, Menschenrechte zu haben. Weder ist der Kerl ein Jurist, noch ein Deutscher- da hat man schon gar keine Rechte.

Ausserdem würde da bloss wieder so ein Selbstmordattentäter grossgezogen, die Radikalislamisten kennen wir doch! Alles Bin Laden- oder was?

 

Ich finde es nicht in Ordnung, dass der Obrigkeit widersprochen wird, schliesslich leben wir in Deutschland und die Obrigkeit wurde deshalb von Gott geschaffen, dass man ihr gegenüber unterthänigst und bescheiden auftritt und immer- mit gesenktem Blich- „Danke, O Herr“ sagt.

 

Richter sind nicht nur erkennende Götter in Schwarz, sondern sie haben auch noch die Funktion der Rechtsfindung und Rechtsentwicklung. Was in den Gesetzen steht, ist für Richter nicht relevant- denn wo kämen wir hin, wenn sich Gott auch noch an Gesetze halten muss. Es genügt, wenn wir den Justizbeamten das Gehalt bezahlen- der Rest braucht uns nicht zu kümmern. Was Unrecht ist, muss Recht bleiben.

 

Zudem kann Görgülü warten, bis der Sohn volljährig ist- dann kann der Sohn zu ihm ziehen. Der will doch den Jungen nur, um den reich zu verheiraten und spekuliert auf die Kamelherde als Gabe für die Eltern des Bräutigams. Sitten sind das! Wie gut, dass wir anständigen Bürger durch die Justiz geschützt werden. Da bin ich wirklich sehr froh.

 

Hochachtung vor den bemerkenswerten Richtern, welche sich so sehr für das Kindeswohl einsetzen. Das sind die deutschen Tugenden- Standhaftigkeit, Gerechtigkeitssinn, Ehre, Treue! Gelobt sei, was hart macht. Wen interessiert da das Geschwafel von irgendwelchen Rotkäppchen. Verfassungsgericht! Demnächst soll man noch auf ein Erbsengericht hören. Sittenverfall. Und die welschen Pampel von irgendwelchen „EU-Gerichten“ haben deutschen Richtern schon mal gar nichts vorzuschreiben!

Ich bin sicher, dass die Staatsanwaltschaft sehr gewissenhaft ermitteln wird, und zu dem Schluss kommen wird, dass "Rechstbeugung" nicht zu erkennen ist. Vielleicht fühlt sich ja auch einer der Richter beleidigt oder gar falsch verdächtigt und die Staatsanwaltschaft muss gegen den Täter Vater ermitteln. Vielleicht muss er auch begutachtet werden (Plemplem). Schliesslich ist es nicht normal, wenn ein Vater um sein Kind kämpft, wenn Richter anderer Meinung sind.

 

 





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