Naumburg: Ein kompletter Senat eines Oberlandesgerichts wg Rechtsbeugung angeklagt
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Gepostet von: Redaktion ®

11/27/2006, 00:34:38

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Dies ist ein absolut einmaliger Vorgang in Deutschland!
Sollte die Hoffnung berechtigt sein, dass sich doch etwas bewegt ... ?
Die Meldung in der Frankfurter Rundschau

Drei Richtern wird Willkür im Fall des türkischen Vaters Görgülü vorgeworfen, der seit 1999 um das Sorge- und Umgangsrecht für seinen Sohn kämpft. Mehrmals sollen sich die Juristen über höchstrichterliche Urteile zu Gunsten des in Deutschland lebenden Mannes türkischer Herkunft hinweggesetzt haben.
Görgülüs Sohn wurde am Tag nach der Geburt von der Mutter, mit der Görgülü nicht verheiratet war, zur Adoption freigegeben. Der mittlerweile siebenjährige Junge lebt bei Pflegeeltern.
Die Prozesse des Vaters hatten erst vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Erfolg. Dem Vater müsse nach der Europäischen Menschenrechtskonvention zumindest das Umgangsrecht zugesprochen werden, entschied Straßburg im Februar 2004. Doch das verwehrte ihm der 14. Zivilsenat des OLG Naumburg weiter.

Das Bundesverfassungsgericht griff ein und entschied im Oktober 2004, dass die Straßburger Entscheidung beachtet werden muss. Daraufhin räumte das Amtsgericht Wittenberg dem Vater einstweilen ein Umgangsrecht ein - von zwei Stunden pro Woche.
Aber dabei blieb es nicht. Obwohl diese Entscheidung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung nicht abgeändert werden kann, schlossen die Naumburger Richter den Umgang wieder aus. Karlsruhe schritt erneut ein und ordnete kurz vor Silvester das Umgangsrecht des Vaters wieder an.

Aber die Bundesverfassungsrichter schrieben noch mehr in ihren Beschluss. Es spreche "vieles dafür", dass das OLG "willkürlich das Recht des Beschwerdeführers auf den gesetzlichen Richter verletzt hat", so die Kammer unter Vorsitz von Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

Das ist einer der schwersten Vorwürfe, die erhoben werden können. Er bedeutet, dass Richter einen Rechtsstreit an sich gezogen haben, obwohl sie wussten, dass sie ihn nicht entscheiden dürfen. "Diese Voraussetzung dürfte hier erfüllt sein", schrieb Karlsruhe.
Danach begannen die Ermittlungen wegen Rechtsbeugung. Der Generalstaatsanwalt erhob nun - fast zwei Jahre später - Anklage. Dies bestätigte das OLG am Donnerstag. Das Landgericht Halle entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Schon jetzt aber gibt es besondere Schwierigkeiten. Einer der angeklagten Richter war bei dem fraglichen Vorgang vom Landgericht Halle zum OLG abgeordnet. Da vor dem Landgericht Halle Anklage erhoben wurde, müssten womöglich alte Kollegen über ihn entscheiden. Der Landesvorsitzende des Richterbundes von Sachsen-Anhalt, Tilman Schwarz, äußerte sich betroffen. "Das ist ein Fall, der zu tiefem Nachdenken Anlass gibt", sagte er der FR.




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Related link: Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 27. 11. 2006
Modified by Redaktion at Mon, Nov 27, 2006, 00:35:10


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