| Hat Rechtsanwalt Volker Lucas (Heidelberg) einen Mandanten verheizt ? | |||
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Gepostet von: DMA ® 01/01/2006, 23:42:23 Profil des Autors Mail author Edit |
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Heidelberg, der Leitende Oberstaatsanwalt Herr Peter Wechsung, in Personalunion gleichzeitig die zuständige Gnadenbehörde, besteht auf der Vollstreckung eines Fehlurteils des Amtsgerichtes Heidelberg. Er lehnt das Ableisten von Sozialstunden und eine Ratenzahlung ab und besteht auf der Vollstreckung des Fehlurteils durch Haftstrafe. Über die unheilvolle Verfilzung zwischen Energiewirtschaft und Justiz, an deren Ende die Zerstörung der Existenz des Energieberaters Stefan Fügner stand, haben wir bereits ausführlich berichtet. (Ein Klick auf das Bild links führt Sie zu dem entsprechenden Bericht.) Die zahlreichen Veröffentlichungen im Internet und der Bericht des Fernsehjournalisten Günter Ederer über den Fall Fügner scheinen die Justiz derart provoziert zu haben, dass sie nun die ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzt, sich bei ihm zu revanchieren.VorgeschichteStefan Fügner hatte als Energieberater einen Kooperationsvertrag mit dem Heidelberger Rechtsanwalt Volker Lucas abgeschlossen, um sich gegen den Vorwurf, mit seiner Beratungstätigkeit das Rechtsberatungsgesetz zu verletzen, zu schützen (zu den Einzelheiten siehe den oben zitierten Bericht). Der Kooperationsvertrag war für Rechtsanwalt Lucas ein "Schnäppchen": Ohne nennenswerten Arbeitsaufwand war er an den Einkünften aus der Beratertätigkeit von Stefan Fügner zu 30% beteiligt, was sich in nur drei Jahren auf 39.319,49 Euro summiert hatte. (pdf-File mit Vertrag)Die Kooperation mit Rechtsanwalt Lucas sollte Stefan Fügner eigentlich also vor juristischen Angriffen schützen, doch das Gegenteil trat ein: Sein anwaltlicher Kooperationspartner wurde für Fügner zu einer existenzgefährdenden Bedrohung. Dieser Kooperationsvertrag ist mittlerweile übrigens Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung zwischen Fügner und Rechtsanwalt Lucas und liegt zur Prüfung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer, denn delikaterweise verbietet § 46 (1) der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Lucas, neben seiner Kooperation mit Fügner für Fügner gleichzeitig prozessvertretende Mandate zu übernehmen. Doch dieser Umstand ist nicht der Grund, warum die Kooperation mit Anwalt Lucas für Fügner zu einer ernsthaften existenziellen Bedrohung wurde. Nein, Rechtsanwalt Lucas wurde für Fügner zu einer Gefahr, weil er für sich selbst eine Gefahr abwenden wollte und will. Lucas hatte für Fügner ein Anerkenntnisurteil vor dem Bensheimer Amtsgericht erstritten, in dem Fügner das Recht zugebilligt wurde, die Stromrechnung eines Energieversorgers angemessen zu kürzen, falls dieser nicht zur Offenlegung seiner Preisgestaltung bereit ist (siehe Anerkenntnisurteil, pdf-File). Beflügelt von seinem Sieg konfrontierte Rechtsanwalt Lucas dann (nach Aussage von Fügner im Alleingang) in einem Schreiben den betreffenden Energieversorger, die GGEW (Gruppen- Gas und Elektrizitätswerk Bergstraße in Bensheim) mit einen Vorschlag für eine 'friedliche Einigung', drohte dabei aber für den Fall der Ablehnung dieses Vorschlags an, auf der Grundlage des gerade erstrittenen Urteils den Energieversorger mit einer 'Prozesslawine' zu überziehen. (Den vollständigen Wortlaut des Schreibens von Rechtsanwalt Lucas an den Versorger finden Sie in der Klageschrift, pdf-File.) Stefan Fügner erhielt von seinem Anwalt nach eigener Aussage erst Tage später eine Abschrift dieses brisanten Schreibens. Rechtsanwalt Lucas kommt in Bedrängnis durch den Vorwurf der NötigungDie Staatsanwaltschaft Heidelberg sah in dem Vorgehen von Rechtsanwalt Volker Lucas und seinem Mandanten, Stefan Fügner, den Straftatbestand der gemeinschaftlichen versuchten Nötigung nach § 240 StGB erfüllt und reichte beim Amtsgericht Heidelberg im November 2001 unter dem AZ 15 JS 24661/00 eine Anklageschrift ein (pdf-File mit Anklageschrift). Im Februar 2002 erging dann vom Amtsgericht Heidelberg das Urteil: Stefan Fügner und sein Rechtsanwalt Volker Lucas wurden beide wegen gemeinschaftlicher versuchter Nötigung zu 120 Tagessätzen verurteilt.Seine Gutmütigkeit und seine Loyalität zu seinem Anwalt wird Stefan Fügner zum VerhängnisAuf intensive Bitte seines Anwalts ("Flehen") lässt sich Stefan Fügner auf folgende 'Prozessstrategie' ein: Er nimmt aus prozesstaktischen Gründen die Strafe an, um Lucas die Chance zu geben, im Revisionsverfahren als Zeuge für Lucas auftreten zu können, da er selbst dann kein Angeklagter mehr ist. Seine Zeugenaussage, so das Versprechen von Lucas, würde dem Prozess in der nächsten Instanz die entscheidende Wende geben, um für Rechtsanwalt Lucas, dessen berufliche Existenz selbstverständlich auf dem Spiel stand, einen Freispruch zu ermöglichen. Danach, so sein Versprechen, könne er auch für Stefan Fügner durch ein Wiederaufnahmeverfahren ebenfalls einen Freispruch erwirken. Und tatsächlich ging für Stefan Fügners Rechtsanwalt die Strategie auf. Zwar bestätigte das Landgericht Heidelberg zunächst das Urteil des Amtsgerichts, das Oberlandesgericht Karlsruhe aber hob das Urteil des Landgerichts auf und verwies es zurück. In der darauf folgenden zweiten Verhandlung vor dem Landgericht Heidelberg wurde Rechtsanwalts Volker Lucas dann auch freigesprochen. Es war eigentlich ein doppelt schöner Sieg: Das Gericht stellte eindeutig fest, dass man nicht von Nötigung sprechen kann, wenn jemand ein Recht in Anspruch nimmt, das ihm vorher durch ein Gerichtsurteil (das Anerkenntnisurteil, von dem weiter oben die Rede war) zuerkannt wurde. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit! (Leider liegt dem Beschwerdezentrum das Urteil mit dem Freispruch von Rechtsanwalt Lucas nicht vor, da Fügner als Zeuge keine Akteneinsicht gewährt wurde.) Als Fügner nach dem Urteil von seinem Anwalt die Einlösung seines Versprechens einforderte, für ihn nun das Wiederaufnahmeverfahren vorzubereiten, stieß er zu seinem Entsetzen auf taube Ohren. Erst später verstand er, warum, denn ein Wiederaufnahmeverfahren bei einem anderslautenden Urteil einer höheren Instanz ist gar nicht möglich! (Lesen Sie auf dieser Seite unter 'Wiederaufnahmegründe'.) Sein Anwalt hatte ihn also 'verheizt', indem er ihn zur Annahme eines Unrechtsurteils überredete, um den eigenen Kopf dadurch aus der Schlinge ziehen zu können. Mit den Folgen lässt Anwalt Lucas seinen ehemaligen Mandanten und Kooperationspartner alleinAls Fügner die Kostenrechnung (pdf-File) in Höhe von 2.520,00 Euro erhielt, durfte er auf Hilfe von seinem Ex-Kooperationspartner nicht mehr hoffen. Es blieb ihm also nichts übrig, als die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Zunächst bat er um Stundung der Geldstrafe (pdf-File mit Stundungsantrag). Er hoffte, dadurch Zeit zu gewinnen, um die zuständigen Politiker um Hilfe bitten zu können, denn er glaubte, es handele sich um einen Irrtum. Die Staatsanwaltschaft forderte ihn pflichtgemäß zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse auf. Da Fügner über keinerlei Vermögenswerte verfügt, legte er eine Erklärung seiner Lebensgefährtin vor, in der diese erklärte, Stefan Fügner vollständig zu alimentieren, da dieser keine eigenen Einkünfte habe.Parallel zu diesem Schriftverkehr schrieb Fügner an verschiedene Politiker, und er stellte ein Gnadengesuch an den (damaligen) Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, Erwin Teufel (pdf-File mit Gesuch). Er erhielt eine Absage (pdf-File). Ähnlich erging es ihm mit einem Brief, den er an den Petitionsausschluss schrieb. Das Gnadengesuch, für das der Ministerpräsident nicht zuständig war, wurde vom Staatsministerium an das Justizministerium und von da zum zuständigen Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Heidelberg als Gnadenbehörde weitergeleitet. Das Gnadengesuch wurde erwartungsgemäß abgelehnt. Bei dieser Ablehnung unterlief der Behörde ein Formfehler: Das Schreiben hätte vom Leitenden Oberstaatsanwalt unterschrieben sein müssen, war aber von einer Justizangestellten unterschrieben. Wer am eigenen Leibe erfahren hat, wie pingelig Juristen auf Formfehler reagieren können, wenn es ihnen in den Kram passt, der wird seine Wut nur schwer unterdrücken können, wenn er erfährt, wie großzügig Juristen eigene Formfehler wieder 'heilen' können (Schreiben der Staatsanwaltschaft). Und ausgerechnet der Staatsanwalt, der für die Vollstreckung eines Fehlurteils verantwortlich ist, entscheidet selbst über sein Verhalten! Wir wollen hier anzumerken, dass Stefan Fügner bereit war, das Fehlurteil und seine Vorstrafe anzuerkennen und als Schicksal zu akzeptieren. Ihm ging es nur darum, die Vollstreckung der Strafe auszusetzen oder zu erlassen. Gefängnis droht und erneut erweist sich ein Freund als gefährlichAm 18.5.2005 erhielt Stefan Fügner die Ladung zum Haftantritt. Als Fügner sich unter dem Druck dieser heran nahenden Katastrophe einem "Freund" offenbart (seiner Lebensgefährtin hatte er seine Not verschwiegen, um sie nicht zu beunruhigen), erklärte sich dieser nach Aussage von Fügner bereit, die Strafe für ihn zu bezahlen. Für Fügner war nach seiner Aussage nicht erkennbar, dass dieser "Freund" wenig später das Geld zurückfordern würde (weil er selbst in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist).Dieser Mann verbreitet nun aus dem sicheren Ausland im Internet Verleumndungen über Fügner, vermutlich, um auf diese Weise Druck auszuüben und dadurch so schnell wie möglich an sein Geld zu kommen. Es hat den Anschein, als ob Fügner nicht gerade ein glückliches Händchen bei der Wahl von Freunden und Geschäftspartnern hätte. Während wir an diesem Artikel arbeiteten, erhielt der ehemalige Inhaber des Beschwerdezentrums, Dr. Peter Niehenke, folgende eigenartige Mail von dem gerade erwähnten "Freund" Fügners, einem Herrn Gerwin Jakubaschke: Sehr geehrter Herr Dr. Niehenke, ich wende mich heute in einer etwas delikaten Angelegenheit an Sie. Es handelt sich um Ihre Geschaeftsbeziehung zu Herrn Stefan Fuegner, xxx . STEFAN FÜGNER xxxxx 6xxxx xxxxxxxxx Tel. 06xxx xxxxx Fax xxxxx Mobil 016x xxxxxxx Nach meiner Kenntnis unterhaelt Herr Fuegner eine Geschaeftsbeziehung zu Ihnen. Ich frage an, ob fuer den Fall, dass Forderungen des Herrn Fuegner an Sie bestehen (oder bestehen werden), Sie bereit waeren, diese in Hoehe von Groessenordnung 3.000 Euro im Wege der Abtretung mir gutzuschreiben. Fuer Rueckfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfuegung. Die Angelegenheit: Herr Fuegner war im Mai 2005 in extremer persoenlicher Not. Er konnte eine Geldstrafe in Hoehe von ca. 2.500 Euro an die Staatsanwaltschaft nicht bezahlen, niemand wollte ihm damals das Geld leihen. Ich sprang mittels Kredit kurzfristig ein, denn am naechsten Tag haette er sonst eine Gefaengnisstrafe von 4 Monaten antreten muessen. Wir vereinbarten eine monatliche Tilgung von Euro 500,-- zzgl. der Zinsen, da ich selbst dafuer einen Kredit bei meiner Bank aufnahm. Zwischenzeitlich verdiente Herr Fuegner Geld, dachte aber nicht an Rueckzahlung, auch nicht an einzige Rate. Ende September 2005 sicherte er mir aber den kompletten Ausgleich bis 1.10.05 zu. Er wusste, dass ich am 3.10.05 nach Brasilien gehen werde. Der Ausgleich blieb komplett aus, dafuer bekam ich von ihm zu hoeren :>Es gibt gar nichts<. Anwaltliche Bemuehungen laufen leer, xxxxxxx. Gleichzeitig ist Herr Fuegner mit seinen Geschaeften offensichtlich erfolgreich, die google-Suche >Stefan Fuegner< laesst aktives Geschaeftsleben vermuten. Ich halte ein solches Verhalten fuer nicht vereinbar mit den Anspruechen, die er auch oeffentlich stellt. -- Mit freundlichen Gruessen Gerwin Jakubaschke - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Gerwin Jakubaschke Rua Hilton Fontes Lacerda, 196 CS 3 Vila do Farol - Itapuã 41635-620 Salvador-BA Brasil Tel. (Handy) 0055 71 883 774 59 Tel. 0055 71 324 915 77 (D, MEZ Winter = BRA Bahia plus 4 Std., also D 16h = BRA 12h) Bei einer vorangestellten Preselect-Nummer (z.B. 01055 oder 01051 , dann die komplette Nr. 0055 71...) reduzieren sich die Telefonkosten von D aus auf ca. 0,10 Euro/Min. (kostenfreies Telefonieren via www/skype, ich informiere gerne) eMail: jakubaschkeg@oi.com.br skype: SolBahia -------------------------------------------------------------------------------- P.S. 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In seiner Wut wandte sich Jakubaschke zunächst an den Arbeitgeber der Lebensgefährtin Fügners (siehe Schreiben von Jakubaschke an den Arbeitgeber). Die Frau wehrte sich gegen diese Attacken mit einer Strafanzeige, doch die Staatsanwaltschaft fühlte sich dafür nicht zuständig. (Siehe die Absage der Staatsanwaltschaft, Ermittlungen einzuleiten.) Sie ist, wie die regelmäßigen Leser des Beschwerdezentrums ja wissen, mit allerlei anderen wichtigen Aufgaben beschäftigt, etwa harmlose Nudisten in Strafprozesse zu verwickeln (siehe die lange Liste behördlichen Terrors gegen den 'Nacktläufer von Freiburg'). Zwischen Dr. Niehenke und Gerwin Jakubaschke entspann sich daraufhin folgender vielsagener Dialog per Email, den wir den Lesern des Beschwerdezentrums nicht vorenthalten wollen, obwohl private Streitigkeiten nicht zum Fokus unserer Berichterstattung geören. Die Skrupellosigkeit, mit der der vermeintliche Gläubiger vorgeht, ohne übrigens bereit zu sein, irgendwelche seiner per Rundmail an ihm völlig unbekannte Personen gemachten ehrenrührigen Angaben über Herrn Fügner zu belegen, macht eines deutlich: Wann immer Personen oder Institutionen im Internet Informationen verbreiten, die nicht durch Dokumente belegt sind, ist äußerste Vorsicht geboten. Dr. Niehenke antwortete zunächst folgendermaßen: Sehr geehrter Herr Jakubaschke Sie werden verstehen, dass mich eine Mail aus Brasilien mit einem solchen Inhalt etwas verwirrt. Könnten Sie mir Ihr Anliegen ein wenig erläutern? Sie schreiben unten von einem Kredit. Haben Sie einen schriftlichen Vertrag oder war das eine mündliche Vereinbarung? - Wenn es eine mündliche Vereinbarung war, Sie also die Abmachung nicht belegen können, dann ist von meiner Seite selbstverständlich äußerste Vorsicht Ihren Angaben gegenüber geboten. Sollten Sie keinen schriftlichen Vertrag haben, können Sie wenigstens durch Dokumente belegen, dass Sie einen Kredit aufgenommen haben? - Auch würde mich interessieren, woher Sie wissen, dass Herr Fügner zwischenzeitlich Geld (wieviel?) verdiente. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich nicht ohne nähere Informationen Ihnen gegenüber näher äußern möchte. Die Sache macht den Eindruck einer privaten Streitigkeit. Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Niehenke Hier die Antwort von Gerwin Jakubaschke: Sehr geehrter Herr Dr. Niehenke, vielen Dank fuer Ihre Antwort. Meine Anfrage richtet sich zunaechst an heute moegliche Geschaeftspartner des Herrn Fuegner zum Erkunden einer evtl. Bereitschaft. Selbstverstaendlich werden bei einer Vertiefung die relevanten Daten offengelegt, gerne auch ueber eine mich betreuende Anwaltskanzlei. Die Deutung einer privaten Streiterei geht fehl, da es sich um ein eindeutiges Glaeubiger-Schuldnerverhaeltnis handelt. Es ist ein allerdings wohl besonders hartnaeckiger Fall. Welches Geld wann Herr Fuegner verdiente, darf ich Ihnen schon zum Schutze des Schuldners nicht sagen. Bei Ihrem Interesse wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Fuegner. Er kann Ihnen sicher auch weitere Details nennen. Nun wurde Dr. Niehenke etwas deutlicher: Sehr geehrter Herr Jakubaschke Die Absicht Ihrer Mail ist mir noch immer nicht deutlich. Daher sehe auch ich mich gezwungen, mich vorerst bedeckt zu halten. Es wäre immerhin möglich, dass Sie auf diesem Wege versuchen, Informationen über Herrn Fügner zu sammeln und mich und andere Menschen dafür zu instrumentalisieren. Auch wäre es möglich, dass Sie Herrn Fügner bei dessen Geschäftspartnern diskreditieren wollen, um sich (für was auch immer) zu rächen (sehr beliebt im Internet). Sie schreiben: > Welches Geld wann Herr Fuegner verdiente, darf ich Ihnen schon zum > Schutze des Schuldners nicht sagen. Bei Ihrem Interesse wenden Sie sich > bitte direkt an Herrn Fuegner. Er kann Ihnen sicher auch weitere Details > nennen. In Ihrer Mail jedoch deuteten Sie an, dass man durch eine einfache Suche bei GOOGLE fündig werden könne. Ich bin durchaus an weiteren Informationen interessiert, sehr gern über die Anwaltskanzlei. Ihr Vorgehen muss eigentlich jeden unvoreingenommenen Menschen zunächst misstrauisch machen, wie Sie verstehen werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter NiehenkeDoch damit konnte Jakubaschke noch nicht aus seiner Reserve locken. Sehr geehrter Herr Dr. Niehenke, ich verstehe Ihre Vorbehalte. Google ist auskunftsstark, es geht aber nicht so weit, dass man dort die Einkommensverhaeltnisse des Herrn Fuegner ergruenden koennte. Insofern also kein Widerspruch. Wer sich sonst noch fuer den Fall interessiert, sicher steht es in den Sternen. Ich akzeptiere Ihr Misstrauen, habe mir aber auch selbst aus den leidigen Erfahrungen mit Herrn Fuegner eine gute Portion zugelegt. Fuer andere ist meine Absicht einfach, klar und eindeutig: Inkasso. Nichts mehr und nichts weniger.So wurde Dr. Niehenke noch etwas deutlicher: Sehr geehrter Herr Jakubaschke Ihre Antwort ist sehr enttäuschend. Und da Sie praktisch eine 'Rufmordkampagne' starten, kann ich das auch so nicht hinnehmen. Wenn Sie mir, entgegen Ihrer ursprünglichen Zusicherung (mir ggf. auch von Ihrem Anwalt Informationen zukommen zu lassen) nun Ihre Vorwürfe nicht präzisieren, dann kann ich keine lauteren Motive mehr erkennen und werde dafür sorgen, dass Ihr Mailverkehr mit mir an hervorragender Stelle im Beschwerdezentrum unter www.beschwerdezentrum.org publiziert wird. Mit (noch) freundlichen Grüßen Dr. Peter NiehenkeAuf eine kurze Mail von Jakubaschke (ist in der folgenden Antwort von Dr. Niehenke vollständig enthalten) antwortete Niehenke dann wie folgt: > Leider ist Ihr noch heute funktionierender eMail-Anschluss > peter@niehenke.net nicht mehr erreichbar, Ja, die Technik ... - Vielleicht auch Hacker. Ab jetzt bitte ich Sie, mit der Redaktion des Beschwerdezentrumsbzw. Dem Chefredakteur, Herrn Dr. Aschenbach, zu korrespondieren: Er ist ab sofort für die Publikation des Falles persönlich zuständig. > aber will Ihnen meine Atnwort > ja nicht vorenthalten. Daher nochmals in Kopie: > > Sehr geehrter Herr Dr. Niehenke, > > ich starte keine Rufmordkampagne, warum sollte ich. Aus Wut. Aus gekränkter Eitelkeit. Es gibt mehrere denkbare Gründe. > Es gibt keinen Grund > dazu und auch keine Anhaltspunkte. Doch, die gibt es allerdings! Sie verbreiten Informationen, die dem Ansehen von Herrn Fügner schaden sollen. Sie schreiben sogar an den Arbeitgeber seiner Lebensgefährtin, wie wir mittlerweile erfahren haben. Sie verhalten sich, ganz generell, wie jemand, der der 'Raserei' anheim gefallen ist. > Ich habe Ihnen auch nichts > zugesichert. Selbstverstaendlich gebe ich Nachweise sofern gewuenscht > bei einer Vertiefung preis, soweit sind wir nicht. Auf Ihre > Erkenntnisfaehigkeit habe ich keinen Einfluss. :-) In der Tat nicht. > Wann und wo Sie meinen privaten eMail-Verkehr zu veroeffentlichen > gedenken, werde ich schon erfahren. Was dabei rechtlich zulaessig ist > ebenso. :-) Schauen Sie in den nächsten Tagen auf die (neue) Titelgeschichte unter www.beschwerdezentrum.org Selbstverständlich darf ich unerbeten erhaltene (auch private) Emails publizieren, und ich werde das auch tun. Ich werde noch viel mehr tun. Ich werde dem Anstifter einer Rufmordkampagne zeigen, wie es ist, öffentlich so behandelt zu werden, wie er derzeit Herrn Fügner behandelt. Eine Chance, etwas dagegen zu tun, haben sie allerdings: Sie belegen Ihre Anschuldigungen! Bei dem miesen Spiel, dass Sie hier zu treiben versuchen, werden wir Ihnen kräftig in die Suppe spucken! Dr. Peter NiehenkeVon diesem Moment an gerät die ganze Sache zu einer peinliche Posse. In seiner Not wandte sich Jakubaschke dann nämlich an die Stadt Freiburg :-) [Anmerkung: Dr. Niehenke ist seit langem nicht mehr Bürger dieser Stadt, die er aufgrund seiner Erfahrungen mit den dortigen Behörden übrigens in Zwangsburg umgetauft hat.] Ich teste noch einmal Ihren eMail-Zugang. Vielleicht haben Sie wieder freigeschaltet. Sonst wird hoffentlich noch rechtzeitig an Sie weitergeleitet. An: Stadt Freiburg, Gewerbeamt 01.01.2006 Sehr geehrte Damen und Herren, leiten Sie bitte nachfolgende Nachricht an Herrn Dr. Peter Niehenke weiter. Er hat mir gestern den Zugang zu seinem eMail-Anschluss gesperrt. Er moechte kurzfristig in seiner www-Zeitschrift Beschwerdezentrum einen Artikel veroeffentlichen, der erhebichen wirtschaftlichen Schaden fuer einen sicher wehrlosen Dritten bedeuten kann. Ich waehle von Brasilien aus diesen hoffentlich schnellsten Weg. Vielen Dank. Gerwin Jakubaschke xxxxxxx Dr. Peter Niehenke xxxxxxx 79100 Freiburg xxxxxxx Sehr geehrter Herr Dr. Niehenke, Sie haben in unserem persoenlichen eMail-Kontakt versucht, an Informationen u.a. bzgl. der Einkommensverhaeltnisse eines meiner Schuldner heran zu kommen. Als ich dies aus datenschutzrechtlichen Gruenden ablehnte, teilten Sie mir in einer folgenden eMail mit, Sie wuerden einen >oeffentlichen Fall< daraus machen. Sie unterstellten mir vollkommen abwegig Rufmord, Raserei und andere Freundlichkeiten. Dies alles wohl unter dem Aspekt Erpressung. Auch wollten Sie mir >in die Suppe spucken<. Ich verstehe Ihre Hetzjagd gegen mich komplett nicht. Vermutlich wollen Sie einen Fall konstruieren und so Ihre Zeitschrift fuellen. Ich teile Ihnen mit: Wenn Sie unter Namensnennung meines Schuldners veroeffentlichen, kann er durch feedback und anzunehmenden Zusammenschluss anderer Geschaedigter mit einer Gefaengnisstrafe rechnen und zwar ohne Bewaehrung, da vorbestraft. Das haetten Sie zu verantworten. Wenn Sie meinen Namen ohne meine Zustimmung veroeffentlichen: Nutzt es mir, dass meine Forderungen schneller beglichen werden, kann ich ueber eine Spende nachdenken. Schadet sie mir, werde ich meinen Schaden bei Ihnen einfordern. Nehmen Sie bitte zumindest unverzuegich den Kontakt mit meinem Schuldner auf, seine kompletten Adressdaten sind Ihnen bekannt. Und unterlassen Sie bitte in Zukunft Ihre Faekalsprache. Das passt nicht zu einem akademischen Grad. -- Mit freundlichen Gruessen Gerwin Jakubaschke Wir legen Wert auf die Feststellung, dass wir diese Streitigkeit zwischen zwei ehemaligen Freunden niemals zum Gegenstand einer Berichterstattung gemacht hätten, wenn nicht Gerwin Jakubaschke durch Rundmails an ihm völlig fremde Menschen die Öffentlichkeit gesucht hätte, ganz offensichtlich in der Absicht, die angeschriebenen Personen für seine Rache zu instrumentalisieren.
Dr. Michael Aschenbach Redaktion Beschwerdezentrum Tel. +41.344350172 (ab 11.00 Uhr) Modified by Redaktion at Sun, Jul 22, 2007, 16:52:20 |
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