Gegen das Vergessen: Die Qualität deutscher Ermittlungsbehörden und Gerichte Medienbericht


Gespostet von DPN ® (Peter,DPN), Apr 30,2005,23:48 Antwort schreiben      Forum

Ein Mann wird zweimal verurteilt, weil Zeugen ihn für den Täter halten - und jetzt endlich freigesprochen. Was ihm widerfuhr, kann jedem zustoßen.

Von Gisela Friedrichsen, DER SPIEGEL 21/2000

Der Angeklagte wurde vor 28 Jahren in Frankfurt am Main geboren. Er hat hier den Kindergarten besucht und auch Abitur gemacht. Ein Frankfurter Bub? Der Angeklagte ist Grieche. Einen Großteil seiner Schulzeit hat er in Griechenland verbracht, nur die drei letzten Schuljahre war er in Frankfurt. Danach absolvierte er 16 Monate Militärdienst in Griechenland. Dann kehrte er zurück und fand Arbeit bei der Frankfurter Societätsdruckerei. Seit mehr als sechs Jahren ist er dort, wie viele Landsleute, als Hilfsdrucker beschäftigt. Was ihm mit der deutschen Justiz widerfuhr, hat nichts oder allenfalls am Rande mit seiner Nationalität zu tun. Einen Deutschen hätte es ebenso gut treffen können. Niemand ist vor einer ähnlichen Situation gefeit, der es einmal mit der Strafjustiz zu tun bekommt.

Der Staatsanwalt beginnt am Ende der Hauptverhandlung vor der 20. kleinen Strafkammer des Frankfurter Landgerichts sein Plädoyer mit freudig-stolzen Worten: Die Presse werde wieder einmal Anlass haben zu berichten, dass die Staatsanwaltschaft "tatsächlich die objektivste Behörde der Welt" sei. Nun ja. Drei Jahre hat es gedauert. Zweier Hauptverhandlungen, einer erfolgreichen Berufung und einer erfolgreichen Revision bedurfte es, bis sich die Staatsanwaltschaft derart rühmlich präsentieren konnte. Allerdings - warum wurde überhaupt angeklagt?

Drei Jahre lang lastete auf Christos Orfanidis der Verdacht, am 14. Mai 1997 kurz vor Ladenschluss gegen 19.30 Uhr den Pro-Markt in Eschborn bei Frankfurt überfallen zu haben. Erst soll er einen Abteilungsleiter nach einem bestimmten Gerät gefragt, dann Interesse an CDs bekundet haben. Auch mit einer Verkäuferin soll er gesprochen haben, bevor er mit zwei CDs an die Kasse ging, eine Tüte verlangte und, als die Kassiererin die Kasse öffnete, leise zu ihr sagte: "Scheine her!" Die Kassiererin schlug sofort die Kassenschublade zu. Als sie wieder hochsah, blickte sie in die Mündung einer Waffe, die der Täter mit einer Plastiktüte abgedeckt hatte. Noch einmal forderte dieser leise: "Scheine her!" Als sich ein Kunde der Kasse näherte, ging er unverrichteter Dinge davon und ward nicht mehr gesehen. Die Polizei kommt. Sie stellt die CDs sicher, die der Täter zurückgelassen hat, ebenso die Plastiktüte. Hauptinformantin ist die geschockte Kassiererin, deren Angaben die Täterbeschreibung bestimmen: "... männliche Person, 20 bis 25 Jahre alt, vermutlich Marokkaner, 1,90 m groß, dunkler Teint, gewellte Haare bis zu den Ohren - Pagenschnitt, 3-Tage-Bart; schwarze Adidas-Knopfhose, schwarze CosmosJacke (vermutlich Leder)."

Auch der CD-Verkäuferin und dem Abteilungsleiter war die ungewöhnliche Größe des Täters aufgefallen. Andere Mitarbeiter meinten, den Mann schon am Vortag zusammen mit einem anderen im Pro-Markt beobachtet zu haben. Der stellvertretende Marktleiter berichtete später der Polizei, er habe sich am Vortag, also am 13. Mai, das Kennzeichen des Audi Coupes notiert, mit dem die beobachteten Personen weggefahren seien. Als Halter des Autos wurde Orfanidis ermittelt. Von da an nahm die Sache ihren Lauf. Einem der Zeugen aus dem Pro-Markt werden 900 Fotos vorgelegt - er erkennt keinen der Abgebildeten als Täter wieder. Auch die Verkäuferin findet ihn nicht heraus. Dann wird die Wohnung des Griechen durchsucht. Es findet sich zwar eine AdidasHose, nicht aber die wattierte Jacke, die der Täter trug. In Orfanidis' Auto liegt ein Gasrevolver - nicht ein schwarzer, wie von der Kassiererin beschrieben, sondern ein silberfarbener. Am 2. Juni 1997 wird Orfanidis 1,75 Meter groß, weißhäutig, von den Ermittlern zu Hause abgepasst. Er trug damals kinnlange Haare und einen schmalen Bart um Mund und Kinn, keinen DreiTage-Bart. Die Polizisten überzeugt gleichwohl die "größere Nase", von der einige Zeugen gesprochen hatten, und seltsamerweise auch der nicht vorhandene "dunkle Teint". Der Verdächtige wird erkennungsdienstlich behandelt, also auch fotografiert - von vorn, von der Seite, im Profil. Von da an bekommen die Zeugen nicht 900 Fotos vorgelegt, sondern nur noch 6. Die vage Personenbeschreibung der Kassiererin passt jetzt allenfalls auf das Foto von Orfanidis. Die anderen Bilder zeigen Männer mit Schnurrbart oder einer anderen Frisur.

Zwei Zeugen sagen: Das ist einer der beiden Männer vom 13. Mai. Orfanidis bestreitet vehement. In der ersten Aufregung kann er nicht sagen, was er am Abend des 14. Mai gemacht hat, nur, dass er nicht im Pro-Markt war. Es könne sein, sagt er, dass er irgendwann mal in dem Geschäft gewesen sei, aber gewiss nicht am 14. Mai. Für die Waffe im Auto hat er eine Erklärung: Er habe den Gasrevolver für Silvester gekauft und seitdem im Auto deponiert, es sei gefährlich in Frankfurt. Zu Hause habe er sie wegen der Kinder seiner Geschwister nicht aufbewahren wollen. Man hält ihm vor, er sei gesehen und wieder erkannt worden. Immer wieder sagt er: "Ich war es nicht, ich habe keinen Überfall begangen." Fünf Wochen nach der Tat, die Kassiererin war inzwischen in Urlaub, erklärt sie, als man ihr die sechs Fotos vorlegt: "Das ist der Mann, ganz eindeutig, der mir die Waffe vor das Gesicht hielt und das Geld forderte. Der Blick, die Frisur, so hat er mich auch angesehen, das ist er."

Die sichergestellten CDs und die Plastiktüte aus dem Pro-Markt werden auf Spuren untersucht. Was man findet, passt nicht zu Orfanidis. Der Verdächtigte rekonstruiert in der Folge den Abend, an dem er im Pro-Markt gewesen sein soll. Er habe ein Fitness-Studio besucht, mit einem Bekannten trainiert, einen Freund besucht und sei dann zur Nachtschicht gefahren. Sein Auto sei zur Tatzeit in der Werkstatt gewesen. Er kann eine Auftragsbestätigung vom 28. April 1997 vorlegen. Eine offizielle Rechnung gibt es nicht in den Akten, nur einen Kassenabschnitt mit Datum 16. Mai 1997. Hat er erst an jenem Tag den Wagen abgeholt? Wie kann dann das Auto drei Tage zuvor auf dem Pro-Markt-Parkplatz gesehen worden sein?

Am 11. Dezember 1997 wurde Orfanidis wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung vom Amtsgericht Frankfurt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Sein Alibi hielten die Richter für eine "Schutzbehauptung" , die Angaben der Wiedererkennungszeugen für glaubhaft, Gegenteiliges für "Falschaussagen". Dass es Widersprüche in Fülle gab, wurde für unbeachtlich angesehen. So heißt es etwa zur Größe des Täters: "Die Diskrepanz zwischen der angegebenen Größe von 190 cm und der tatsächlichen Größe des Angeklagten von 175 cm ist nicht erheblich. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Zeugen über die Größe einer Person nicht zutreffende Angaben machen."

1998, der beharrliche Verteidiger des Angeklagten, der Frankfurter Rechtsanwalt Adam Rosenberg, hatte erfolgreich Berufung gegen das Urteil eingelegt, wurde Orfanidis nach sieben Sitzungstagen vom Landgericht Frankfurt erneut verurteilt. Nur das Strafmaß verringerte sich auf ein Jahr und neun Monate. Auch die 10. kleine Strafkammer stellte sich vor die Zeugen, die auf Orfanidis als Täter beharrten. Inzwischen sah auch die Verkäuferin entgegen ihrer ursprünglichen Aussage, den Täter anders in Erinnerung zu haben, im Angeklagten den Bösewicht: "Er war es, er sitzt auf der Anklagebank." Es muss nicht böse Absicht, es muss nicht gleich eine Verschwörung sein, wenn sich Zeugen irren. Vor allem, wenn es um das Wiedererkennen eines Unbekannten geht. Es kann zum Beispiel. auch an der Sogwirkung scheinbar unwiderleglicher Beweismittel liegen. Verteidiger Rosenberg rügte in der Revision erfolgreich, dass sich die Berufungsinstanz nicht gründlich genug mit der Lichtbildvorlage, nicht mit den Widersprüchen der Zeugen hinsichtlich der Größe des Täters, der Farbe der Waffe und des Verbleibs des Audi in der Werkstatt befasst habe.

Das OLG Frankfurt hob das Urteil auf und verwies die Sache nun an die 20. kleine Strafkammer des Landgerichts. Also wieder die Lichtbilder, die Zeugen. Orfanidis trägt die Haare jetzt kurz und ist glatt rasiert. Trotzdem haben die Zeugen keinen Zweifel: der "stechende Blick", die "Optik", der Gesichtsausdruck - er muss es sein, sitzt er doch auf der Anklagebank. Mehrere Zeugen revidieren zu Beginn ihrer Aussage die früheren Angaben zur Größe: "Ich muss mich damals verschätzt haben" oder "es lag am Licht" oder "wenn man sitzt, hält man jeden, der vor einem steht, für groß". Auf dem Flur ist unter den wartenden Zeugen die Rede, man fürchte, im Fall eines Freispruchs wegen Falschaussage belangt zu werden. Die damalige CD-Verkäuferin sagt vor Gericht: "Ich denk mal, er war's." Die Kassiererin: "Auch wenn er anders aussieht: Ich erkenne ihn auch heute wieder. Ich hab die Fotos immer bestätigt." Der Eschbomer Pro-Markt ist nach der Tat, wegen der Orfanidis angeklagt wurde, am 18. Februar vorigen Jahres noch einmal überfallen worden - an der gleichen Kasse, um die gleiche Uhrzeit. Der Tater, ein Junkie namens Hakki S., hatte 5000 Mark erbeutet und wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Vorsitzende der 20. Strafkammer lässt Hakki S. vorführen: 1,80 Meter groß, größer wirkend, dunkler Teint, Pagenschnitt, gewellte Haare, Adidas-Knopfhose. Es passt alles. Die Orfanidis-Zeugen sollen sich umdrehen, sollen sagen, ob da einer sitzt, der ihnen bekannt vorkommt. "Nein", sagen sie, und schauen geflissentlich an Hakki S. vorbei. "Nein, nein!" Als säße da eine blonde Norwegerin oder ein klein gewachsener Chinese. Die Kassiererin winkt ab: "Gott, die Beschreibung passt doch auf jeden!" Ob Hakki S. den Pro-Markt zweimal überfallen hat, mag dahinstehen. Es geht um den Angeklagten Orfanidis. Der Vorsitzende lässt nicht locker. Er fragt jeden Zeugen nach dessen eigener Größe. Der damalige stellvertretende Marktleiter ist 1,84 Meter groß, größer als Orfanidis und Hakki S. Auch er hatte den angeblichen 1,90-Mann wieder erkannt. "Jemanden, der kleiner ist als Sie?", fragt der Vorsitzende. Wie lange Orfanidis' Auto in der Werkstatt stand, ließ sich nicht klären. Er hatte, um die Mehrwertsteuer zu sparen, auf einen Quittungsbeleg verzichtet. Der Kassiererin wird noch einmal die Waffe gezeigt, mit der sie 1997 bedroht wurde. "Die war es nicht", sagt sie. Ob und wer sich wann warum auf welchem Zettel Orfanidis' Autonummer notierte und diese an die Polizei weitergab? Es blieb offen. So musste freigesprochen werden. Die Kosten aller Instanzen trägt die Staatskasse. "Letztlich spricht für Herrn Orfanidis, dass er im Gegensatz zu unserer normalen Klientel ein völlig unbeschriebenes Blatt ist, vor und nach der Tat", sagte der Vorsitzende. Er habe keine Vorstrafen, keine Schulden, kein Motiv für einen Überfall, obendrein ohne Maske. Dass er die Jahre über, die ihn und seine Angehörigen schwer belasteten, bei der Societätsdruckerei beschäftigt blieb, spricht für sich.

--modified by DPN at Sat, Apr 30, 2005, 23:49:17



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